Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 14.05.2013 Manuela Frank

Auskunftsersuch von Finanzamt rechtswidrig

Ein Steuerpflichtiger besitzt ein Rehabilitationsinteresse, falls im steuerlichen Ermittlungsverfahren die Steuerfahndung den Eindruck macht, dass, obwohl das Strafermittlungsverfahren bereits eingestellt wurde, weiterhin wegen der Vermutung der Steuerhinterziehung ermittelt wird, der Ruf des Steuerpflichtigen dadurch in hohem Maß beeinträchtigt wird und mittels eines Auskunftsersuchens ein milderes Mittel hätte angewandt werden können.

Einstellung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

Im konkreten Fall ging es um den Kläger, der unter anderem Umsatz aus selbständiger Arbeit als Leiter eines Vereins machte. Gegen ihn wurde ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei dem auch die Vereinsräume durchsucht wurden. Nachdem das Verfahren wegen des Verdachts einer Steuerhinterziehung eingestellt worden war, forderte das Finanzamt den Verein dazu auf, mitzuteilen, “welche Konten der Verein für den Kläger geführt habe”.

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Auskunftsersuchen ist rechtswidrig

Dieses Auskunftsersuchen sei unverhältnismäßig und somit rechtswidrig, so der Bundesfinanzhof, da es nicht von der Veranlagungsstelle, sondern von der Steuerfahndung stammte. Als Begründung wurde angeführt, dass durch das Auskunftsersuchen eine Diskriminierung ausgelöst werde, denn hieraus lasse sich der Vorwurf der Steuerhinterziehung herleiten. Das Ansehen und der Ruf des Klägers in Bezug auf seine leitende Funktion für den Verein seien dadurch in erheblichen Maße gefährdet worden, da der Verdacht einer Steuerhinterziehung bei anderen “Zweifel an der persönlichen Integrität des Verdächtigen begründen könnten”. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 2013; AZ: VIII R 5/10

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