Die Raserei mit dem Auto oder dem Motorrad ist ein sehr gefährliches Hobby. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, bei denen nicht nur die Raser selbst, sondern auch Unbeteiligte verletzt oder gar getötet werden. Ein solches Ereignis ereignete sich auch im vergangenen Juni bei einer Raserei-Tour des bekannten Youtube-Motorradrasers „Alpi“. Er erfasste einen 75 Jahre alten Fußgänger und tötete ihn. Der Vorwurf lautet nun: Mord.
Motorradraser verursacht Tod eines Fußgängers
Der unter dem Spitznamen „Alpi“ bekannte Raser stellte in der Vergangenheit zahlreiche Videos auf der Videoplattform Youtube online, die er mit einer Helmkamera aufnahm und ihn beim Rasen zeigen. Auf diese Weise erlangte „Alpi“ große Bekanntheit in Szenekreisen. Die Videos zeigen „Alpi“, wie er mit zum Teil über 170 km/h im Stadtbereich Bremens unterwegs ist. Im Juni erfasste er in einem Bereich, in dem eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, einen älteren Mann. Diese überquerte bei roter Fußgängerampel die Straße und wurde von „Alpi“ erfasst. Die Geschwindigkeit, mit der dieser im Zeitpunkt des Zusammenstoßes unterwegs war, betrug einem Gutachten zufolge etwa 63-68 km/h.
Einfacher Verkehrsunfall oder Mord?
In der Vergangenheit wurden die Fälle von Rasern, die Unfälle und damit Verletzungen oder Todesfälle zu verantworten hatten, juristisch oft als fahrlässige Tötungen behandelt. Hieraus ergaben sich oftmals von der Öffentlichkeit als sehr mild empfundene Urteile, die häufig zur Bewährung ausgesetzt wurden. Hier hat mittlerweile jedoch ein Umdenken stattgefunden – erst kürzlich wurde etwa eine Autoraser in Berlin wegen Mord angeklagt, nachdem er einen unbeteiligten Menschen zu Tode gefahren hatte. Auch „Alpi“ wird von der Anklage Mord vorgeworfen, da seine Geltungssucht als Raser als niedriger Beweggrund und damit als Mordmerkmal einzustufen seien. Falls es zu einer Verurteilung wegen Mord kommt, wird die Strafe deutlich härter ausfallen. Ob, und wenn ja, wie viele Jahre „Alpi“ ins Gefängnis wird gehen müssen, ist jetzt allerdings noch nicht zu sagen, da erst das Urteil des Gericht abgewartet werden muss.
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