Exhibitionismus ist in Deutschland strafbar. Das musste auch ein junger Mann erfahren, der eine Rettungsassistentin mit dem Anblick seines erigierten Penis belästigte.
Welche Strafe gibt es für Exhibitionismus?
Die 21-Jährige hatte in dem Rettungswagen gesessen, als der 19-Jährige sie durch ein Klopfen an das Wagenfenster auf sich aufmerksam machte. Da sie davon ausging, dass ein Notfall vorlag, öffnete die Frau den Wagen und sah sich mit dem entblößten Genital des jungen Mannes konfrontiert. Nach Aussagen der Rettungsassistentin habe er nur seinen Penis geschwungen, nichts gesagt und sie auffordernd angesehen. Als sie ihn angeschrien habe, sei er schließlich achselzuckend verschwunden. Die entsetzte Frau verständigte den Sicherheitsdienst, der den Täter dingfest machte. Aus Ekel und Schock über den Vorfall konnte sie eine Woche lang nicht arbeiten und benötigte eine psychologische Behandlung wegen ihrer Schlafstörungen. Der Fall wurde schließlichvor dem Amtsgericht München verhandelt.
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Wann wird das Jugendstrafrecht angewendet?
Der junge Mann gab im Rahmen der Verhandlung an, dass er sich an nichts erinnern könne, da er an dem Abend der Tat betrunken gewesen sei. Dennoch zeigte er Scham über sein Verhalten und entschuldigte sich bei der Rettungsassistentin. Aufgrund seiner Einsicht und Lebensumstände wurde das Jugendstrafrecht angewendet. Nach Angaben der Richterin gleiche seine Persönlichkeit und Lebensführung mehr der eines Jugendlichen als eines Erwachsenen. Aus diesem Grund wurde der Täter dazu verurteilt, drei Beratungsgespräche zu führen, um eventuelle sexuelle Probleme zu erkennen und behandeln zu können. Außerdem wurde er zur Zahlung von 600 € an den Arbeitgeber der Rettungsassistentin verurteilt. Das Urteil wurde für rechtskräftig erklärt.
Quelle: Amtsgericht München, Urteil vom 12.11.2015, Az.: 1034 Ds 468 Js 202932/15
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