Der Fall Schreiber muss erneut vor dem Landgericht Augsburg verhandelt werden. Laut BGH hat das Gericht im letzten Jahr zu unrecht auf den Beweis verzichtet, ob Schreiber in Kanada Steuern gezahlt hat. Zuvor hatte das Landgericht Augsburg Schreiber wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat nun das Urteil vom 05.05.2010 aufgehoben und an das LG zurückverwiesen. Schreiber verschwieg zwischen 1988 und 1993 Provisionseinnahmen und verkürzte so Einkommenssteuer in Höhe von 14 Millionen DM. Er gilt als eine zentrale Figur der CDU-Spendenaffäre. Er soll mehrere Schmiergeldkonten geführt haben. Schreiber rügt er habe im beanschlagten Zeitraum vorwiegend in Kanada gelebt und wäre deshalb in Deutschland nicht steuerpflichtig gewesen. Der 1. Strafsenat gab ihm nun recht, laut BGH wurde Schreibers Beweisantrag zur steuerrechtlichen Ansässigkeit in Kanada im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens zu Unrecht abgelehnt , das Verfahren muss also neu verhandelt werden. Der BGH meinte allerdings die Überprüfung, ob Schreiber in Kanada steuerpflichtig gewesen wäre, würde nicht viel Zeit in Anspruch nehmen. Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 6. September 2011, Az.: 1 StR 633/10
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