Rechtsnews 04.01.2025 Alex Clodo

10 Punkte zur Nebenkostenabrechnung: Was sie zur Abrechnung wissen müssen!

Die Nebenkostenabrechnung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Was muss man als Mieter oder Vermieter beachten, um Ärger zu vermeiden? Im Mietrecht gibt es einige Streitpunkte, die vermieden werden können. Hier sind 10 Punkte, die Sie wissen sollten:

1. Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten sind die Kosten, die dem Vermieter durch den Betrieb und die Instandhaltung des Mietobjekts entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Heizung, Wasser, Strom, Müllabfuhr, Hausmeister, Gartenpflege, Schornsteinfeger oder Versicherungen. Diese Kosten werden vom Vermieter auf die Mieter umgelegt, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

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2. Wie wird die Nebenkostenabrechnung erstellt?

Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung nach dem Abrechnungszeitraum, der meist einem Kalenderjahr entspricht, innerhalb von zwölf Monaten an den Mieter schicken. Die Abrechnung muss klar und verständlich sein und alle relevanten Angaben enthalten, wie zum Beispiel die Gesamtkosten, die Verteilerschlüssel, die Einzelkosten pro Mieter und die Vorauszahlungen.

3. Was muss der Mieter bezahlen?

Der Mieter muss nur die Nebenkosten bezahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt sind. Außerdem muss der Vermieter die Nebenkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch oder der Wohnfläche abrechnen, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung im Mietvertrag. Der Mieter kann vom Vermieter Belege und Nachweise für die Nebenkosten verlangen.

4. Was kann der Mieter bei Fehlern in der Nebenkostenabrechnung tun?

Wenn der Mieter Fehler oder Unklarheiten in der Nebenkostenabrechnung feststellt, sollte er diese schriftlich beim Vermieter beanstanden. Der Mieter hat ein Recht auf Korrektur der Abrechnung und gegebenenfalls auf Rückzahlung von zu viel gezahlten Nebenkosten. Der Mieter kann auch eine Frist setzen, bis wann der Vermieter die Abrechnung berichtigen muss.

5. Wann kann der Mieter die Nebenkostenabrechnung anfechten?

Der Mieter kann die Nebenkostenabrechnung anfechten, wenn er sie für falsch oder unvollständig hält. Dafür hat er drei Jahre Zeit ab dem Ende des Abrechnungszeitraums. Der Mieter muss jedoch zunächst versuchen, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn das nicht gelingt, kann er sich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden oder vor Gericht klagen.

6. Wann kann der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen?

Der Vermieter kann die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen, wenn er eine höhere Belastung durch die Nebenkosten erwartet. Dafür muss er dem Mieter eine schriftliche Begründung mitteilen und die neue Höhe der Vorauszahlungen berechnen. Der Vermieter darf jedoch nicht mehr als 20 Prozent mehr als im Vorjahr verlangen.

7. Wann kann der Vermieter neue Nebenkosten einführen?

Der Vermieter kann neue Nebenkosten einführen, wenn er dafür eine sachliche Begründung hat und diese mit dem Mieter vereinbart. Zum Beispiel kann der Vermieter einen Hausmeister einstellen oder eine neue Versicherung abschließen. Der Vermieter muss jedoch den Mieter vorher informieren und seine Zustimmung einholen.

8. Was passiert bei einem Mieterwechsel?

Bei einem Mieterwechsel muss der Vermieter eine Zwischenabrechnung für den ausziehenden Mieter erstellen und ihm eventuelle Guthaben auszahlen oder Nachforderungen stellen. Der neue Mieter übernimmt dann die Vorauszahlungen des Vormieters oder vereinbart neue Vorauszahlungen mit dem Vermieter.

9. Was passiert bei einer Modernisierung?

Bei einer Modernisierung muss der Vermieter dem Mieter rechtzeitig ankündigen, welche Maßnahmen er durchführen will und wie sich diese auf die Nebenkosten auswirken werden. Der Vermieter darf nur solche Kosten umlegen, die zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse oder zu einer Einsparung von Energie oder Wasser führen. Der Vermieter muss jedoch auch die Interessen des Mieters berücksichtigen und die Mieterhöhung angemessen gestalten.

10. Was passiert bei einer Betriebskostenpauschale?

Bei einer Betriebskostenpauschale zahlt der Mieter einen festen Betrag für die Nebenkosten, der im Mietvertrag festgelegt ist. Der Vermieter muss dann keine Nebenkostenabrechnung erstellen und kann auch keine Nachforderungen stellen. Der Mieter hat jedoch auch keinen Anspruch auf eine Rückzahlung, wenn die tatsächlichen Nebenkosten niedriger sind als die Pauschale.

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