Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 04.05.2015 Christian Schebitz

Müssen Krankenkassen für Perücken aufkommen?

Im Rahmen einer Grundsatzentscheidung musste das Bundessozialgericht in Kassel vor kurzem darüber entscheiden, ob der Verlust des Kopfhaares bei Männern als Behinderung im Sinne von § 33 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V zu bewerten ist. Ein 76-jähriger hatte auf Erstattung der Kosten für die Herstellung einer Perücke durch seine Krankenkasse geklagt.

In dem zugrunde liegenden Verfahren trat ein Mann aus Rheinland-Pfalz als Kläger auf, der seit seinem 45. Lebensjahr an vollständiger Haarlosigkeit leidet. Die Krankenkasse hatte dem Mann in der Vergangenheit mehrfach Kosten für Perücken erstattet. Als der Mann 2011 dann erneut einen Antrag auf Kostenerstattung stellte, lehnte die Kasse diesen ab.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Müssen Krankenkassen für Perücken aufkommen? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Der Mann kaufte eine Perücke für 820 € und verlangte dann die Kosten von seiner Krankenkasse zurück. Es kam zum Gerichtsverfahren.

Müssen Krankenkassen die Kosten für eine Perücke erstatten?

Das Bundessozialgericht urteilte nun, dass die Krankenkasse des Klägers dessen Antrag auf Kostenerstattung für die Perücke zu Recht abgelehnt habe. Die Richter führten aus, das der alterstypische Haarverlust bei Männern nicht als Krankheit zu werten sei, da dieser weder Körperfunktionen beeinträchtigt noch entstellend wirkt – das subjektive Empfinden des Haarverlustes werteten die Richter als nicht maßgeblich.

Obwohl in dem Urteil die Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse bestätigt wurde stellten die Richter auch klar, dass eine Kostenübernahme für Männerperücken nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.

In Fällen krankhaften Haarverlustes bei Männern unter 30 Jahren kann laut Bundessozialgericht durchaus eine Verpflichtung für Kranlenkassen bestehen, anfallende Kosten zu übernehmen.

Quellen:

  • Bundessozialgericht, Urteil vom 22.04.2015 – B 3 KR 3/14 R –
  • Landessozialgericht Mainz – L 5 KR 189/13 –

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Mieter schlägt Einbrecher krankenhausreif

Frau trotz Sterilisation schwanger – Haftet das Krankenhaus?

Krankenversicherung: falsche Leistungszusage

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Dr. Brigitte Glatzel - rechtsanwalt.com
Dr. Brigitte Glatzel ist Rechtsanwalt für Sozialrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Dr. Brigitte Glatzel - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive