Das Bundesverfassungsgericht entschied am 6. März 2012, dass die Weihnachtsgeld-Kürzung für die Telekom-Beamten rechtskonform ist. Diese Weihnachtsgeld-Kürzung fand im Jahr 2004 statt und sollte zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit führen. Dies sei gerechtfertigt, so das zuständige Gericht.
Jährliche Sonderzahlungen gestrichen
Im Jahr 1994 wurde die Deutsche Bundespost privatisiert. Die Beamten wurden danach weiterhin beschäftigt, in den Nachfolgefirmen Postbank, Deutsche Post und Deutsche Telekom. Dies geschah “unter Wahrung ihrer Rechtsstellung”. Zehn Jahre später wurde vom Gesetzgeber beschlossen, dass die jährlichen Sonderzahlungen für die besagten Beamten, die sich auf 5 % der jährlichen Bezüge beliefen, wegfallen. Anstelle dieser 5 % wurde den Telekom-Beamten eine andere Zahlung zugesprochen, die allerdings in den meisten Fällen niedriger ausfiel. Aus diesem Grund forderten nun drei Beamte in einem Verfahren Nachzahlungen. Diese sollten sich auf 245 bis hin zu 1232 Euro belaufen. Die Kürzung für die Beamten erachtete das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und wies das Verfahren zur Prüfung an die Karlsruher Richter zurück.
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Weihnachtsgeld-Kürzung rechtmäßig
Dieser hielt die Kürzung allerdings für rechtmäßig. Er räumte zwar ein, dass das Grundgesetz vorsieht, dass Beamten, die die gleiche oder zumindest eine ähnliche Position inne haben, auch ein gleiches Gehalt zusteht. Allerdings merkte es an, dass es das Ziel sei, die Wettbewerbsfähigkeit der Folgeunternehmen zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, sei eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt. Was zudem nicht außer Acht gelassen werden dürfe, sei, dass die Arbeitszeit der Beamten verringert wurde.
- Quelle: dpa
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