Rechtsnews
14.07.2016
Emil Kahlmann
Eine nächtliche Verfolgungsjagd sorgte in der Rheinmetropole Köln vor kurzem für Aufsehen. Ein Mitarbeiter eines bekannten Autohauses jagte eigenen Aussagen zufolge auf einem Quad dem Dieb seines teuren Luxus-Autos hinterher. Das Problem: Er hatte weder einen Führerschein noch war er nüchtern.
Vom Arbeitgeber gekündigt
Der 42-jährige Verkäufer von Luxuskarossen war seit neun Jahren bei seinem Arbeitgeber angestellt und genoss in der Szene einen guten Ruf. Vor etwa zwei Jahren war der Mann, der als „Lamborghini-Micha“ bekannt ist, jedoch betrunken in eine Straßenbahnhaltestelle gefahren und hatte seinen Führerschein verloren. Kürzlich wurde der Mann dann erneut mit hoher Geschwindigkeit und einer Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille von der Polizei erwischt. Diese erneute Eskapade veranlasste den Arbeitgeber des Mannes dann zur Kündigung. Hiergegen wehrte sich „Lamborghini-Micha“ nun gerichtlich.
Abenteuerliche Geschichte führte angeblich zu Alkoholfahrt
Der gefeuerte Autoverkäufer gab an, an dem fraglichen Abend mit seiner Freundin auf einer Feier des Lamborghini-Clubs gewesen zu sein. Dort habe er einiges getrunken. Schließlich seien er und seine Freundin in ihrem Lamborghini nach Hause gefahren, wobei natürlich seine Freundin am Steuer gesessen sei. An ihrer Garage angekommen, ließen die beiden den Wagen zunächst noch mit laufendem Motor stehen und der Verkäufer ging kurz auf die Toilette. Just in dem Moment, als er wieder zu seinem Wagen zurückkehren wollte, so der gefeuerte Autoverkäufer, habe er bemerkt, wie ein Fremder in seinem Wagen eingestiegen und mit ihm davon gefahren sei. Ohne viel zu überlegen sei er dann auf sein 180 PS starkes Quad gestiegen und habe die Verfolgung aufgenommen, wobei er dann schließlich in eine Polizeikontrolle geraten sei. Vor Gericht gab der Mann an, die Fahrt zu bereuen und bat auch seinen Arbeitgeber erneut um Verzeihung.
Kündigung für rechtmäßig erklärt
Dieser ließ sich jedoch nicht erweichen und hielt an seinem Kündigungsverlangen fest. Und auch das Gericht half dem Lamborghini-Verkäufer nicht; der Arbeitgeber habe nach den Eskapaden seines stadtbekannten Verkäufers zu Recht Angst um seinen Ruf. Die Kündigung wurde deshalb für rechtens erklärt.
Natürlich ist nicht jede Kündigung gerechtfertigt. Es gibt Fälle, in denen eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgreich angefochten werden kann. Alles, was Sie zum Thema Kündigung wissen müssen, finden Sie hier.
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