Für ältere Menschen kann eine Krankheit im Ausland schnell zu einer komplizierten und teuren Angelegenheit werden. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der Krankenversicherung im Ausland und geben Tipps, worauf besonders ältere Menschen achten sollten.
Ist man bei Krankheit im Ausland automatisch krankenversichert?
Wenn Sie als älterer, deutscher Staatsbürger eine Urlaubsreise unternehmen oder Ihren Wohnort wechseln, fragen Sie sich sicherlich, ob Ihre Krankenversicherung auch im Ausland gültig ist. Grundsätzlich gilt: Innerhalb der Europäischen Union haben Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anspruch auf medizinische Leistungen. Dies trifft auf freiwillige Mitglieder und die Krankenversicherung der Rentner zu.
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Krankheit im Ausland: Informationen für ältere Staatsbürger erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Es ist wichtig, einen Anspruchsnachweis wie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mitzuführen. Allerdings werden die Kosten für Behandlungen nur bis zur Höchstgrenze übernommen, die auch in Deutschland gelten würden. Darüber hinaus können höhere Behandlungskosten oder der Bedarf eines Rücktransportes nicht abgedeckt sein, weswegen eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist.
Worauf müssen ältere bei Auslandskrankenversicherung achten?
Beachten Sie, dass es bei der Auslandskrankenversicherung oft Einschränkungen bezüglich des Alters gibt. Beispielsweise kann es eine Altershöchstgrenze geben, nach der der Versicherungsschutz erlischt. Stellen Sie sicher, dass Ihre Police solche Bedingungen klar ausschließt oder anpasst. Prüfen Sie die wichtigste Ansprechpartner wie den AOK Bundesverband oder den Ombudsmann private Kranken und Pflegeversicherung, um valide Informationen und Unterstützung zu erhalten.
Konkrete Beispiele und Vorgehensweise
- Beispiel 1: Herr Müller, 70 Jahre alt, reist nach Spanien und erleidet einen Beinbruch. Seine gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlung für die Krankheit im Ausland im spanischen Krankenhaus zu den Konditionen der deutschen GKV, jedoch nicht den Rücktransport.
- Beispiel 2: Frau Schmidt, 65 Jahre, hat eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, die sie nur bis zum 70. Lebensjahr abdeckt. Nach Ablauf dieser Frist muss sie eine neue Versicherung suchen.
- Beispiel 3: Herr Becker, 75, hat keine ergänzende Auslandskrankenversicherung und muss für einen Rücktransport aus Kanada 10.000 Euro aus eigener Tasche zahlen.
Handlungsanweisungen
- Überprüfen Sie die Bedingungen Ihrer aktuellen Versicherung und, falls notwendig, schließen Sie eine ergänzende Auslandskrankenversicherung ab.
- Halten Sie stets die europäische Krankenversicherungskarte bereit, wenn Sie in EU-Länder reisen.
- Informieren Sie sich detailliert über die Gesundheitsversorgung und Kosten eines möglichen Rücktransportes bei Krankheit im Ausland.
Mögliche Hindernisse
Hindernis | Beschreibung |
---|---|
Alterseinschränkungen | Altersgrenzen in Versicherungsverträgen können dazu führen, dass der Schutz bei älteren Versicherten erlischt. |
Unvollständige Deckung | Gesetzliche Krankenversicherungen decken nur Leistungen ab, die auch in Deutschland unter gleichen Bedingungen übernommen würden. |
Kosten für Rücktransport | Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist in vielen Versicherungsverträgen nicht automatisch gedeckt. |
Wenn Sie sich unsicher über die Bedingungen Ihrer Krankenversicherung im Ausland sind, nutzen Sie gerne die Rechtsanwaltssuche für rechtlichen Beistand.
Gesetzliche Grundlagen
- SGB V – Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Wichtige Adressen und Kontaktinformationen
Bei Fragen zu Ihrer Krankenversicherung oder im Falle von Problemen im Ausland können die folgenden Organisationen hilfreiche Anlaufstellen sein:
AOK Bundesverband
- Adresse: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin
- Telefon: +49 30 34646-0
- Website: www.aok-bv.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
- Adresse: Postfach 060222, 10052 Berlin
- Telefon: +49 800 2550444
- Website: www.pkv-ombudsmann.de
Weitere hilfreiche Organisationen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
- Adresse: Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin
- Telefon: +49 30 25800-0
- Website: www.vzbv.de
- Deutsches Büro Grüne Karte e. V. (für internationale Kfz-Versicherungsfragen)
- Adresse: Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg
- Telefon: +49 40 334400-0
- Website: www.gruene-karte.de
Diese Adressen bieten Ihnen direkten Zugang zu Einrichtungen, die bei Versicherungsfragen unterstützen können, insbesondere im Hinblick auf die gesetzliche und private Krankenversicherung im Ausland. Sie sind eine wichtige Ressource für diejenigen, die sich über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren möchten oder Unterstützung bei Versicherungsproblemen benötigen.
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