Rechtsnews
11.07.2020
aaoabel vigorda
In vielen Berufen ist es üblich, sich an eine bestimmte Kleiderordnung zu halten. Dies gilt unter anderem für die Lebensmittel- und Baubranche. Hinsichtlich der Kleiderordnung gibt es allerdings auch Grenzen und der Arbeitnehmer muss sich somit nicht alles vorschreiben lassen.
Aus welchen Gründen ist es erlaubt Arbeitskleidung vorzuschreiben?
Gerade in Bereichen wie der Lebensmittel aber auch der Gesundheitsbranche ist es aus hygienischen Gründen wesentlich, sich an eine bestimmte Kleiderordnung zu halten. Auch aus Sicherheitsgründen ist es beispielsweise für einen Bauarbeiter wichtig, einen Helm zu tragen. Bei Sicherheits- und Hygienevorschriften sei es für Arbeitgeber somit ganz einfach seinen Mitarbeitern eine bestimmte Arbeitskleidung vorzuschreiben. Der Grund dafür ist, dass bestimmte Vorschriften schon vom Gesetz vorgegeben sind. Dies bestätigte die Arbeitsrechtlerin Silke Grage aus Hamburg. Will der Chef seinen Arbeitern jedoch aus optischen Gründen eine bestimmte Arbeitskleidung verordnen, wird es komplizierter. Deshalb sei es hierbei üblich, eine branchenübliche Kleiderordnung in einer Betriebsvereinbarung festzuschreiben, so Grage. Zudem hat der Betriebsrat dabei ein Mitspracherecht. Bei der Festlegung der Kleiderordnung gibt es somit für Arbeitgeber auch Grenzen. Inwieweit ein Chef in die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter eingreifen darf, ist fraglich. Schreibt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine einheitliche Dienstkleidung vor, nimmt er ihnen das Recht, selbst über ihre Kleidung zu entscheiden.
Einheitliche Unterwäsche für Beschäftigte am Flughafen Köln-Bonn
Dies ist bei den Beschäftigten der Sicherheitskontrollen am Flughafen Köln-Bonn der Fall. Hier entscheiden die Mitarbeiter nicht mal selbst was sie unter ihrer „Uniform“ tragen. Der Arbeitgeber schreibt ihnen vor, einfarbige Unterhosen in Weiß oder Hautfarbe zu tragen. Schlüpfer mit Blümchenmuster sind verboten. Außerdem ist für Frauen ein BH Pflicht. Gegen diese Anweisung hatte das Landesarbeitsgericht in Köln keine Einwände. Demnach betonten die Kölner Arbeitsrichter, dass ein solcher Eingriff in die Freiheit der Mitarbeiter verhältnismäßig sein müsse (Az.: 3 TaBV 15/10). Im Urteil heißt es, dass es einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe bedarf. Außerdem darf die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten werden. Es ist also oft Auslegungssache, was das im Einzelfall bedeutet. Eine einheitliche Kleiderordnung im Berufsleben halten Juristen generell für unproblematisch. Im Regelfall wiege das Interesse des Chefs an einer einheitlichen Arbeitskleidung schwerer als das Interesse des Mitarbeiters, sich individuell zu kleiden.
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/kleiderordnung-im-buero-was-chefs-ihren-mitarbeitern-befehlen-duerfen-1.1108690
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