Halter von nichtschadstoffarmen Fahrzeugen gingen in Berlin gegen die Umweltzone gerichtlich vor. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied jedoch zugunsten des Schutzes der Umweltzone. Drei Fahrzeughalter wenden sich gegen die Umweltzone Bedeutet ein Schutz der Umweltzone ein Schutz der Umwelt? Infrage gestellt wurde dies von drei Klägern. Feinstaub und Stickstoffdioxid würden auch von den S-Bahnen produziert, argumentierten sie. Eine Einschränkung für Fahrzeuge hielten sie deswegen nicht für sinnvoll. Der Berliner Senat hatte jedoch einen Beschluss mit dem “Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005 bis 2010” gefasst. Keineswegs steht der Senat damit alleine und ohne Absicht. Dieser Plan korrespondiert mit den in der Europäische Union festgelegten Luftschadstoffgrenzwerten. Seit 2008 besteht die Umweltzone, sei von Gutachten gestützt und sei im Nachhinein nicht als falsch zu begreifen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Klage zurück Das Gericht wies die Klage zurück und lässt auch keine Revision zu. Die Kläger müssen akzeptieren, dass sie mit ihren Autos in Berlin nicht überall fahren dürfen – zum Schutze der Umwelt. Quelle:
- Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 20. Oktober 2011, Az.: OVG 1 B 4.10, OVG 1 B 5.10, OVG 1 B 6.10
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Klage dreier Fahrzeughalter um Einschränkung der Berliner Umweltzone abgelehnt erhalten
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