Rechtsnews 06.04.2016 Theresa Smit

Kein Prozess für Verantwortliche der Love-Parade-Katastrophe

Die Katastrophe währen der Love-Parade in Duisburg im Jahr
2010 dürfte vielen noch gut in Erinnerung sein. Das Landgericht Duisburg hat
nun entschieden, keinen Strafprozess gegen die Verantwortlichen durchzuführen.

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Kein Prozess für Verantwortliche der Love-Parade-Katastrophe erhalten

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Wer ist schuld an der
Massenpanik bei der Love-Parade 2010?

Am 24. Juli 2010 war es auf dem bekannten Techno-Festival in
Duisburg zu einem Gedränge gekommen, das für 21 Menschen tödlich endete und über
600 Verletzte zurückließ. Die Veranstalter hatten nur einen Ein- und Ausgang
vorgesehen, der durch eine schmale Tunnelanlage verlief. Als die Besucher, die
das Festival verlassen wollten, auf einen unkontrollierbaren Gegenstrom von
Neuankömmlingen trafen, staute sich die Menge und es kam zu dem tödlichen Gedränge.
Ein direkter Schuldiger konnte nicht gefunden werden, da sich das Unglück auf
das Versagen von zahlreichen Personen und Verwaltungsstellen sowie mehrere
Verkettungen von Systemfehlern zurückführen ließ. Die Staatsanwaltschaft erhob
Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des
Veranstalters wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

Kein Prozess wegen Love-Parade
in Duisburg

Das Landgericht Duisburg prüfte daraufhin in mehreren Zwischenverfahren,
ob eine Verurteilung im Hauptverfahren abzusehen ist. Dabei wurden mehrere
Gutachten und hunderte Aktenordner mit Beweismaterial berücksichtigt. Nun wurde
der Beschluss veröffentlicht, wonach kein hinreichender Tatbestand festgestellt
werden konnte. Die Entscheidung wurde von den Angehörigen der Opfer und den
Überlebenden mit Unverständnis aufgenommen. Sie wünschen sich, dass die
Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden, um ähnliche Katastrophen in Zukunft
zu verhindern. Eine mögliche Reaktion auf den Beschluss des Landgerichts wäre
das Einlegen einer Beschwerde durch den Staatsanwalt und die Nebenkläger, die
dann von einem gesonderten Beschwerdesenat untersucht wird. Bei einer Ablehnung
der Beschwerde kann jedoch nicht weiter gegen den Beschluss vorgegangen werden.
Die einzige Möglichkeit wäre eine erneute Anklage auf der Grundlage von neuen
Beweismitteln. Die Frage ist jedoch, wie wahrscheinlich das Auffinden neuer
Beweismittel fast sechs Jahre nach der Katastrophe ist.

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/duisburg-landgericht-lehnt-love-parade-prozess-ab-a-1085446.html#js-article-comments-box-pager

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