Rechtsnews 14.10.2026 Christian R.

Insolvenzgeld bei Galeria: Was Beschäftigte wissen müssen

Das Insolvenzgeld für Galeria-Beschäftigte ist bewilligt: Die Bundesagentur für Arbeit zahlt es für 9.650 Mitarbeiter der erneut insolventen Warenhauskette, wie ein Behördensprecher mitteilte. Für viele Betroffene bedeutet das zunächst Planungssicherheit für die Monate Oktober, November und Dezember. Rechtlich war die Entscheidung allerdings alles andere als selbstverständlich.

Kontext und Bedeutung für Betroffene

Die Warenhauskette Galeria hat nach Angaben der Quelle zum vierten Mal innerhalb von sechs Jahren Insolvenz angemeldet. Insgesamt beschäftigt das Unternehmen derzeit 11.250 Mitarbeiter. Für einen Teil davon, etwa in der Gastronomie- und Lebensmittelsparte, läuft ein separater Insolvenzantrag. Das Insolvenzgeld wird deshalb für 9.650 Beschäftigte gezahlt.

Für die Betroffenen ist die Bewilligung von großer Bedeutung. Die Gehälter aller Beschäftigten belaufen sich dem Vernehmen nach auf knapp 25 Millionen Euro im Monat. Ohne die Absicherung durch die Bundesagentur wäre der Geschäftsbetrieb kaum fortzuführen gewesen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus bezeichnete die Zustimmung zur Zahlung und zur Vorfinanzierung als wichtige Voraussetzung, um das operative Geschäft für die kommenden Monate zu sichern.

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Rechtlicher Hintergrund

Das Insolvenzgeld soll Arbeitnehmer davor schützen, dass sie bei der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers ohne Lohn dastehen. Es wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und über eine Umlage der Arbeitgeber finanziert, nicht aus Steuermitteln der Allgemeinheit.

Die wichtigsten Vorschriften

Die zentralen Regelungen finden sich im Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III). Nach den Angaben der Quelle gelten folgende Grundsätze:

  • Insolvenzgeld wird für einen Zeitraum von maximal drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt.
  • Die Zahlung erfolgt normalerweise rückwirkend und entspricht in der Regel dem Nettolohn.
  • Der Anspruch entsteht erst mit der Eröffnung des Verfahrens.
  • Eine Vorfinanzierung über die Abtretung der Ansprüche an eine Bank ist möglich.

Gerade die Vorfinanzierung spielt im Fall Galeria eine Schlüsselrolle. Sie sorgt dafür, dass das Geld schnell auf den Konten der Beschäftigten ankommt, obwohl das Insolvenzverfahren formal noch nicht eröffnet ist.

Aktuelle Entwicklung

Die Bundesagentur hatte nach den Angaben der Quelle tagelang mit der Entscheidung gerungen und mehrmals Unterlagen vom Insolvenzverwalter nachgefordert. Heikel war vor allem, dass die Folgen der Insolvenz von 2024 noch nicht abgeklungen sind. Galeria hatte den Betrieb in der Zwischenzeit auf ein neues Unternehmen übertragen, das sich formaljuristisch nicht in der sogenannten Planüberwachung befindet. Ob dieser Übergang einen Rechtsanspruch auf Insolvenzgeld begründet, wurde lange infrage gestellt. Noch in der Vorwoche hatten sich Insolvenzexperten skeptisch geäußert.

Die Behörde kam schließlich zu dem Ergebnis, dass nach intensiver Prüfung des komplexen Sachverhalts aufgrund der geltenden Gesetzeslage dem Grunde nach ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht. Am 2. Oktober hatte Galeria beim Amtsgericht Düsseldorf wegen Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag gestellt. Das Gericht ordnete ein vorläufiges Insolvenzverfahren an (AG Düsseldorf, Az. 502 IN 258/26). Der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen läuft vorerst weiter.

Praktische Einordnung

Die Bewilligung ist ein wichtiger Zwischenschritt, aber keine Garantie für die Zukunft des Unternehmens. Ob und welche Standorte schließen müssen, ist offen. Der Insolvenzverwalter will die strategischen Optionen ausloten und hat nach eigenen Angaben umfassende Vereinbarungen mit Lieferanten und Finanzierungspartnern erzielt, damit Galeria für das Weihnachtsgeschäft operativ stabil aufgestellt ist. Die Gewerkschaft Verdi sprach von einem ersten Aufatmen und fordert ein tragfähiges Zukunftskonzept, an dem die Beschäftigten maßgeblich beteiligt werden.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie bei Galeria oder einem anderen insolventen Arbeitgeber beschäftigt sind, sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Lohnabsicherung: Für die Monate Oktober, November und Dezember sollen die Löhne und Gehälter über das vorfinanzierte Insolvenzgeld gezahlt werden.
  • Höhe: Das Insolvenzgeld entspricht in der Regel dem Nettolohn.
  • Arbeitsverhältnis: Die Insolvenz beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Kündigungen sind aber möglich, und hier gelten besondere Regeln.
  • Fristen: Prüfen Sie Ausschluss- und Kündigungsschutzfristen sorgfältig und lassen Sie sich im Zweifel beraten.
  • Offene Ansprüche: Ansprüche außerhalb des Insolvenzgeldzeitraums müssen unter Umständen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Wer von einem separaten Insolvenzverfahren betroffen ist, etwa in der Gastronomie- oder Lebensmittelsparte, sollte gesondert klären, ob und in welchem Umfang Insolvenzgeld in Betracht kommt.

Tabelle: Übersicht

Punkt Inhalt
Begünstigte 9.650 von 11.250 Beschäftigten
Zahlende Stelle Bundesagentur für Arbeit
Finanzierung Umlage der Arbeitgeber
Zeitraum Maximal drei Monate vor Verfahrenseröffnung
Höhe In der Regel Nettolohn
Vorfinanzierung Über eine Bank durch Abtretung der Ansprüche
Insolvenzantrag 2. Oktober beim AG Düsseldorf
Filialen 83, Betrieb läuft vorerst weiter

Fazit

Die Bewilligung des Insolvenzgeldes verschafft den Galeria-Beschäftigten kurzfristig Sicherheit und dem Unternehmen Luft für das Weihnachtsgeschäft. Rechtlich blieb der Fall wegen der früheren Insolvenz und der Betriebsübertragung lange unsicher. Wie es für die Filialen und Arbeitsplätze langfristig weitergeht, ist offen. Betroffene sollten ihre Rechte kennen und Fristen im Blick behalten.

Hinweis

Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.

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