Rechtsnews 12.10.2026 Christian R.

Rail & Fly: Kein Reisemangel bei Zugverspätung

Wer wegen eines verspäteten Zuges seinen Flug verpasst, kann bei einer Pauschalreise mit „Rail & Fly“ nicht automatisch Ersatz vom Veranstalter verlangen, denn ein Reisemangel bei Rail & Fly liegt nicht schon bei jeder Bahnverspätung vor. Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Fall klargestellt, dass Reisende ihre Anreise zum Flughafen großzügig planen müssen.

Kontext und Bedeutung für Betroffene

Immer mehr Pauschalreisen enthalten ein Bahnticket für die Anreise zum Flughafen. Das klingt bequem, birgt aber ein Risiko: Kommt der Zug zu spät und der Flug geht ohne die Reisenden, stellt sich die Frage, wer für die Mehrkosten aufkommt. In dem entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar aus Oberbayern eine zweiwöchige Pauschalreise nach Ägypten gebucht. Im Preis enthalten war ein „Rail & Fly Flex“-Ticket.

Die Reiseunterlagen verlangten, sich spätestens 120 Minuten vor Abflug am Abfertigungsschalter einzufinden. Das Paar wählte eine Verbindung mit planmäßiger Ankunft am Flughafen um 11.28 Uhr, der Flug sollte um 13.30 Uhr starten. Der Zug hatte jedoch über eine Stunde Verspätung. Als die Eheleute den Schalter erreichten, war dieser geschlossen. Sie buchten selbst einen Ersatzflug für 567 Euro und forderten das Geld vom Veranstalter zurück.

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Rechtlicher Hintergrund

Bei Pauschalreisen haftet der Veranstalter grundsätzlich für Mängel der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen. Ob ein Mangel vorliegt, richtet sich danach, was vertraglich vereinbart wurde und welche Pflichten der Reisende selbst hat. Zu diesen Pflichten gehört es, rechtzeitig am vereinbarten Ort zu erscheinen.

Die wichtigsten Vorschriften

  • § 651i BGB: Rechte des Reisenden bei einem Reisemangel
  • § 651n BGB: Schadensersatz und Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit
  • Reiseunterlagen: Vorgaben zur Mindestzeit vor Abflug sind Teil der vertraglichen Pflichten

Aktuelle Entwicklung

Das Amtsgericht München wies die Klage des Ehepaars ab. Es sah keinen Reisemangel, da die Reisenden die Anweisungen des Veranstalters nicht beachtet hätten. Selbst bei planmäßiger Ankunft wären sie erst 122 Minuten vor Abflug am Zugterminal gewesen. Maßgeblich sei aber die Ankunft am Abfertigungsschalter, die bei dieser Verbindung nicht sicher gewährleistet gewesen sei. Die 120 Minuten seien zudem nur eine Mindestangabe.

Das Gericht betonte, Reisende müssten die Anfahrt so großzügig planen, dass sie den Flughafen auch bei typischen Verzögerungen rechtzeitig erreichen. Dass es im deutschen Schienenverkehr, gerade in einem Ballungsgebiet wie München, zu Verspätungen kommt, sei allgemein bekannt und bei der Wahl der Verbindung zwingend zu berücksichtigen. Schon eine Verspätung von zwei Minuten hätte genügt, um die Frist zu verfehlen (AG München, Urteil vom 17.09.2026, Az. 112 C 11815/26).

Praktische Einordnung

Die Entscheidung zeigt, dass ein im Reisepreis enthaltenes Bahnticket nicht bedeutet, dass der Veranstalter für die Pünktlichkeit der Bahn einsteht. Die Wahl der Verbindung liegt bei den Reisenden, und sie tragen damit auch das Risiko einer zu knappen Planung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie eine Pauschalreise mit Rail & Fly planen, sollten Sie die Vorgaben zur Ankunftszeit am Abfertigungsschalter wörtlich nehmen. Rechnen Sie nicht nur die Fahrzeit bis zum Flughafen ein, sondern auch den Weg bis zum Schalter. Planen Sie zudem einen deutlichen Puffer für Verspätungen ein, am besten durch einen früheren Zug.

  • Wählen Sie eine Verbindung, die deutlich vor der Mindestzeit am Flughafen ankommt.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Ticket flexibel ist und Sie auch einen früheren Zug nehmen dürfen.
  • Dokumentieren Sie Verspätungen, etwa durch eine Bescheinigung des Bahnunternehmens.
  • Informieren Sie bei einer drohenden Verspätung umgehend den Veranstalter oder die Reiseleitung.

Tabelle: Übersicht

Aspekt Einordnung durch das Gericht
Zugverspätung Im Alltagsbetrieb allgemein bekannt, muss eingeplant werden
Mindestzeit vor Abflug 120 Minuten am Abfertigungsschalter, Mindestangabe
Wahl der Zugverbindung Liegt bei den Reisenden
Reisemangel Hier nicht gegeben
Kosten des Ersatzflugs Tragen die Reisenden selbst
Entschädigung für Urlaubszeit Mangels Reisemangel nicht zugesprochen

Fazit

Wer mit Rail & Fly zum Flughafen anreist, trägt das Risiko einer zu knapp gewählten Zugverbindung selbst. Das Amtsgericht München verlangt von Reisenden, Verspätungen realistisch einzuplanen und die Mindestzeit vor Abflug nicht bis auf die Minute auszureizen. Ein großzügiger Zeitpuffer ist der beste Schutz vor teuren Ersatzflügen.

Hinweis

Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.

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