Die Schlichtung bei Fluggastrechten soll schneller und effizienter werden: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ) mehr Spielraum geben soll. Für Reisende, die nach einer Verspätung oder Annullierung ihres Flugs eine Entschädigung fordern, könnte das künftig weniger Wartezeit bedeuten.
Kontext und Bedeutung für Betroffene
Wer mit einer Fluggesellschaft über Rechte aus einer Luftbeförderung streitet, kann ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einleiten. Das betrifft typischerweise Streitigkeiten über Entschädigungen bei verspäteten oder annullierten Flügen. Für Reisende ist dieses Verfahren grundsätzlich kostenlos. Es soll Konflikte rasch und kostengünstig beilegen, ohne dass jemand vor Gericht ziehen muss.
Dabei kommt es nicht darauf an, wie groß die Airline ist, wo sie ihren Sitz hat oder ob sie sich zuvor freiwillig zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren bereit erklärt hat. Verbraucherinnen und Verbraucher können das Verfahren in jedem Fall anstoßen.
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In der Praxis stößt das System jedoch an Grenzen. Nach Angaben des BMJV hat sich die Zahl der Anträge bei der Schlichtungsstelle des BfJ seit 2015 mehr als verdreifacht. Die Stelle ist stark ausgelastet, und es wird zunehmend schwierig, Verfahren zügig abzuschließen. Damit droht der Hauptvorteil der Schlichtung gegenüber einem Gerichtsverfahren, nämlich die Schnelligkeit, verloren zu gehen.
Rechtlicher Hintergrund
In Deutschland gibt es für Streitigkeiten im Luftverkehr zwei Wege der Schlichtung. Viele Luftfahrtunternehmen haben sich der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. angeschlossen. Für Unternehmen, die keiner anerkannten privaten Schlichtungsstelle angehören, ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamts für Justiz zuständig.
Die wichtigsten Vorschriften
- Schlichtungsverfahren im Luftverkehr: Verbraucher können bei Streitigkeiten über Rechte aus einer Luftbeförderung die Schlichtung einleiten, unabhängig von Größe und Sitz der Airline.
- Zuständigkeit des BfJ: Die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamts für Justiz ist für Luftfahrtunternehmen zuständig, die keiner anerkannten privaten Schlichtungsstelle angehören.
- Bisherige Pflicht zum Schlichtungsvorschlag: Bislang muss die Schlichtungsstelle in jedem Verfahren einen Schlichtungsvorschlag erarbeiten, auch wenn sich die Fluggesellschaft gar nicht äußert.
- Gebührenrecht: Die Verfahrensgebühr für Luftfahrtunternehmen soll auch dann in voller Höhe anfallen, wenn kein Schlichtungsvorschlag erstellt wird. Dazu plant das BMJV eine Änderung des Gebührenrechts durch einen weiteren Gesetzentwurf.
Aktuelle Entwicklung
Nach dem nun veröffentlichten Entwurf soll die Schlichtungsstelle des BfJ künftig mehr Spielraum erhalten. Sie soll nach pflichtgemäßem Ermessen auf einen Schlichtungsvorschlag verzichten können, wenn das Luftfahrtunternehmen im Verfahren nicht reagiert und deshalb eine Einigung unwahrscheinlich ist. Reisende müssen dann nicht mehr lange auf einen Vorschlag warten, der ohnehin kaum Erfolgsaussichten hat.
Das BMJV begründet die Neuerung mit der Erfahrung, dass in Fällen ohne Reaktion der Fluggesellschaft eine Einigung kaum zu erwarten ist. Zeit und Arbeit flössen derzeit in Vorschläge ohne Aussicht auf Erfolg. Diese Kapazitäten fehlten dann in Verfahren, in denen eine Einigung wahrscheinlich ist.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, man wolle, dass mehr Streitigkeiten im Luftverkehr durch Schlichtung gelöst werden, und schaffe dafür die richtigen Anreize. Die Verfahren würden flexibler, zugleich solle es sich für Fluggesellschaften nicht lohnen, Schlichtungsverfahren einfach auszusitzen.
Praktische Einordnung
Für Fluggesellschaften wird das Verfahren durch die Neuregelung nicht billiger. Sie sollen die volle Verfahrensgebühr zahlen, auch wenn die Schlichtungsstelle keinen Vorschlag ausarbeitet. Das setzt einen finanziellen Anreiz, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen. Bis zum 30. Oktober 2026 haben die interessierten Kreise Gelegenheit zur Stellungnahme. Es handelt sich bislang nur um einen Entwurf, die endgültige Ausgestaltung kann sich daher noch ändern.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihr Flug verspätet war oder ausgefallen ist, können Sie die Schlichtung weiterhin kostenlos nutzen. Sollte die Neuregelung wie geplant in Kraft treten, könnte das Verfahren bei nicht reagierenden Airlines schneller beendet werden. Sie müssten dann nicht erst einen Schlichtungsvorschlag abwarten, der erfahrungsgemäß ohne Mitwirkung der Fluggesellschaft kaum zu einer Einigung führt, bevor Sie weitere Schritte prüfen können.
Praktische Hinweise:
- Sammeln Sie alle Unterlagen wie Buchungsbestätigung, Bordkarte und Korrespondenz mit der Airline.
- Fordern Sie Ihre Ansprüche zunächst schriftlich bei der Fluggesellschaft an und setzen Sie eine Frist.
- Prüfen Sie, welche Schlichtungsstelle für die jeweilige Airline zuständig ist.
- Reagiert die Fluggesellschaft nicht, lassen Sie sich zu den weiteren Möglichkeiten beraten.
Tabelle: Übersicht
| Aspekt | Bisherige Lage | Geplante Änderung |
|---|---|---|
| Schlichtungsvorschlag | Muss in jedem Verfahren erarbeitet werden | Verzicht nach pflichtgemäßem Ermessen möglich, wenn die Airline nicht reagiert |
| Kosten für Reisende | Grundsätzlich kostenlos | Weiterhin grundsätzlich kostenlos |
| Kosten für Airlines | Verfahrensgebühr | Volle Gebühr auch ohne Schlichtungsvorschlag |
| Zuständigkeit | Private Schlichtungsstelle oder BfJ | Unverändert |
| Stellungnahmefrist | Nicht relevant | Bis 30. Oktober 2026 |
Fazit
Der Verordnungsentwurf des BMJV soll die Schlichtung im Luftverkehr entlasten und beschleunigen. Wenn eine Fluggesellschaft nicht reagiert, soll die Schlichtungsstelle des BfJ nicht mehr zwingend einen aussichtslosen Vorschlag erarbeiten müssen. Für Reisende kann das weniger Wartezeit bedeuten. Zugleich soll die volle Verfahrensgebühr dafür sorgen, dass es sich für Airlines nicht lohnt, das Verfahren auszusitzen. Ob und in welcher Form die Änderungen in Kraft treten, bleibt nach der Stellungnahmefrist abzuwarten.
Hinweis
Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.
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Quellen und weiterführende Links
- LTO: Verordnungsentwurf des BMJV: Streit mit der Fluggesellschaft: Schlichtung soll flexibler werden
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