Rechtsnews 21.04.2016 Katharina Gärtner

Hafterleichterung für Massenmörder Breivik

Anders Behring Breivik, der Attentäter von Oslo und Utoya, verklagt den Staat Norwegen und bekommt Recht – zumindest teilweise. In der Klage geht es um die Haftbedingungen und die Behandlung des Verurteilten im Gefängnis.

Liegt ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention vor?

Breivik beklagte unter anderem, dass seine andauernde Isolation und seine Behandlung „unmenschlich und entwürdigend“ seien und gegen die Menschenrechte verstoßen würden. Unmenschlich sei unter anderem, dass er kaum Kontakt zur Außenwelt hätte, häufig durchsucht würde und sich oft nur mit Handschellen zwischen seinen Zellen bewegen dürfe. Außerdem kritisierte Breivik das Gefängnisessen und das Plastikbesteck.

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Der Massenmörder, der 77 Menschen tötete, befindet sich seit seiner Verurteilung vor fünf Jahren in Isolationshaft. In seinem Urteil befand das norwegische Gericht, dass die  Haftbedingungen von Breivik Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verletzen und eine unmenschliche Behandlung darstellen. Bei der Begründung spielten „die Länge der Isolation, eine mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Maßnahmen“ eine entscheidende Rolle. Nach Ansicht der Richter hätten die Behörden mehr Rücksicht auf die psychische Gesundheit des Gefangenen nehmen müssen.

Breivik immer noch „extrem gefährlich“

Kein Recht bekam der heute 37-jährige Breivik hingegen bei der Klage gegen die Kontrolle seiner Post. Eine Verletzung des Privat- und Familienlebens liegt laut dem Gericht nicht vor. Die Rechtsvertreter der Behörden begründeten die Haftbedingungen des Massenmörders damit, dass er „extrem gefährlich“ sei. Die Kontrolle seiner Korrespondenz sei nötig, um zu verhindern, dass er regen Austausch mit seinen Anhängern führen und ein extremistisches Netzwerk aufbauen könne.

Seit Breivik im Juli 2011 acht Menschen in Oslo durch einen Bombenanschlag tötete und 69 Teilnehmer eines Sommerlagers auf der Insel Utoya erschoss, verbüßt er die in Norwegen geltende Höchststrafe von 21 Jahren Haft. In Norwegen steht der Rehabilitierungsgedanke grundsätzlich vor der Bestrafungsabsicht. Breivik ist im Hochsicherheitsgefängnis Skien untergebracht, in dem ihm drei Zellen zur Verfügung stehen: ein Schlaf-, ein Studierzimmer und ein Fitnessraum. Er hat jedoch keinen Kontakt zu Mitgefangenen und kaum privaten Besuch.

Die Medienaufmerksamkeit der viertägigen Verhandlung nutzte Breivik zugleich, um Aufsehen zu erregen: Beim Abnehmen der Handschellen zeigte er den Hitlergruß. Wird der Verurteilte nach Ablauf der 21 Jahren Haft von den Behörden weiterhin als gefährlich eingestuft, besteht die Möglichkeit, seine Haftzeit zu verlängern.

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