Rechtsnews 25.11.2022 Alex Clodo

Ist der Ausdruck „Gollum“ eine Beleidigung?

Beleidigungen gehören mittlerweile – traurigerweise – zum Alltag eines jeden Menschen dazu. In einem aktuellen Fall hatte das Landgericht München I die Frage zu klären, ob der Begriff „Gollum“ eine Beleidigung darstellen kann. Im Fall bezeichnete eine Bürgerbewegung einen Wissenschaftler in einem Flyer als „Gollum“. Wie entschied das Gericht und wie begründet es seine Entscheidung?

Beleidigung greift in das Persönlichkeitsrecht ein

Das Landgericht München I entschied, dass die Bezeichnung einer Person als „Gollum“ geeignet ist, rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einzugreifen. Somit entschied das LG in diesem Sinne, dass eine Bürgerbewegung es unterlassen müsse, einen Wissenschaftler so zu bezeichnen.

Der Fall stellte sich detailliert wie folgt dar: In einem Flyer bezeichnete eine Bürgerbewegung, der in der Öffentlichkeit verteilt wurde, einen Wissenschaftler als „Gollum“. Gollum ist eine Figur aus den Fantasyromanen „Der Hobbit“ und „Der Herr der Ringe“ von J. R. R. Tolkien. Laut des Gerichts ist dieser ein Hobbit, der durch den Ring der Macht zu einem „nicht positiv besetzten Wesen“ wird, negativ konnotiert.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Es handele sich zudem um eine unwahre Tatsachenbehauptung, wenn die Benennung als „Gollum“ ausdrücken solle, dass der Wissenschaftler keine entsprechende wissenschaftliche Bildung habe. Eine solche habe der klagende Wissenschaftler nämlich hinreichend nachgewiesen.

Kann die Äußerung als Satire eingeordnet werden?

Laut Gericht sei die Äußerung auch nicht als Satire einzuordnen. Die Richter sind der Ansicht, dass weder ein Missstand angeprangert, noch „ein Widerspruch zwischen Anspruch und Realität“ aufgedeckt wird. Daher darf die Bürgerbewegung den Wissenschaftler nicht weiter so bezeichnen und nennen. 

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Besteht eine Auskunftspflicht bei sozialen Medien bei Beleidigungen?

Ist die Bezeichnung „Schwuchtel“ eine Beleidigung?

Quelle:

Landgericht München I, Beschl. v. 14.11.2022, Az. 25 O 12738/22

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-25o1273822-gollum-beleidigung-wissenschaftler-herr-der-ringe-allgemeines-persoenlichkeitsrecht-ehrverletzende-aeusserung/

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive