Rechtsnews 28.02.2024 Alex Clodo

Stealthing: Was ist das und welche rechtlichen Folgen drohen?

Stealthing ist ein Phänomen, das in den letzten Jahren in Deutschland und anderen Ländern zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen hat. Darunter versteht man das heimliche Entfernen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, ohne die Zustimmung des Partners oder der Partnerin einzuholen.

In diesem Beitrag soll das Stealthing in Deutschland näher beleuchtet und die rechtlichen, gesellschaftlichen und persönlichen Implikationen dieser Praxis diskutiert werden.

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Was ist Stealthing?

Unter Stealthing versteht man das heimliche Entfernen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, ohne die Zustimmung des Partners oder der Partnerin einzuholen. Stealthing wird häufig von Männern bei Frauen praktiziert, kann aber auch umgekehrt vorkommen. Das Entfernen des Kondoms geschieht ohne Wissen des Partners oder der Partnerin, was bedeutet, dass sie nicht die Möglichkeit haben, sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten oder einer ungewollten Schwangerschaft zu schützen.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Stealthing?

Stealthing ist ein sexueller Übergriff und in Deutschland strafbar. Das heimliche Entfernen des Kondoms stellt eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden. Außerdem kann das Opfer Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Allerdings ist es oft schwierig, Stealthing vor Gericht nachzuweisen. Vielen Opfern fällt es schwer, über das Erlebte zu sprechen und Beweise zu sammeln. Oft gibt es auch keine Zeugen für das Entfernen des Kondoms. Deshalb ist es wichtig, die Gesellschaft für das Thema zu sensibilisieren und Opfer zu ermutigen, Hilfe zu suchen.

Strafrechtlich fällt Stealthing unter den Tatbestand der sexuellen Nötigung nach § 177 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser Paragraf definiert sexuelle Nötigung als “Nötigung einer Person zu einer sexuellen Handlung” und sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren vor, wenn Gewalt oder Drohung angewendet wird oder das Opfer unter Ausnutzung einer Lage, in der es der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, genötigt wird.

Das heimliche Entfernen des Kondoms kann als sexuelle Nötigung angesehen werden, da der Täter das Einverständnis des Opfers zu einer bestimmten sexuellen Handlung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt hat.

In schweren Fällen kann Stealthing auch den Tatbestand der Vergewaltigung nach § 177 StGB erfüllen. Dabei handelt es sich um einen schweren sexuellen Übergriff, bei dem das Opfer gegen seinen Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen wird.

Darüber hinaus kann das Opfer zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Dabei kann es sich um eine finanzielle Entschädigung für körperliche und seelische Schäden sowie um den Ersatz von Aufwendungen für ärztliche Behandlungen und Verhütungsmittel handeln.

Erstes Urteil aus den Niederlanden: Was wurde zum Thema Stealthing entschieden?

Weil er während des Geschlechtsverkehrs heimlich ein Kondom entfernt hatte, ist ein Mann in den Niederlanden am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 28-Jährige hatte sich vor dem Gericht in Rotterdam der Nötigung schuldig bekannt, nachdem er das Verhütungsmittel heimlich entfernt hatte, obwohl seine Partnerin zuvor erklärt hatte, keinen ungeschützten Sex haben zu wollen. Der Mann wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Es handelt sich um die erste Verurteilung in den Niederlanden wegen so genannten Stealthing – dem Entfernen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs ohne Einwilligung des Partners. Der Mann habe seine Partnerin der Gefahr ausgesetzt, „sich mit sexuell übertragbaren Krankheiten anzustecken und ungewollt schwanger zu werden“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Welche Handlungen umfasst §177 StGB?

§177 StGB erfasst sexuelle Handlungen, die an oder vor einer Person vorgenommen werden, die sich in einer besonders schutzlosen Lage befindet oder die aufgrund einer Drohung, Gewaltanwendung oder schutzlosen Lage nicht in der Lage ist, sich den sexuellen Handlungen zu widersetzen. Die sexuellen Handlungen können vielfältiger Natur sein und umfassen unter anderem:

  • Berühren des Körpers einer anderen Person, einschließlich der Geschlechtsorgane, der Brust oder des Gesäßes
  • Geschlechtsverkehr oder andere sexuelle Handlungen mit einer anderen Person gegen deren Willen das Veranlassen einer Person, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, einschließlich Masturbation oder Exhibitionismus
  • Zeigen pornographischen Materials oder Veranlassen einer anderen Person zu pornographischen Handlungen
  • Jede sexuelle Handlung an oder vor einer Person, die sich in einer schutzbedürftigen Lage befindet, wie z.B. Kinder, Jugendliche, Personen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung, Personen in Gewahrsam oder Personen, die von einer anderen Person abhängig sind, wie z.B. Pflegebedürftige.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs sehr weit gefasst ist und je nach Fall unterschiedliche Handlungen darunter fallen können.

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Quelle:

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/erstes-urteil-wegen-stealthing-in-den-niederlanden-verhaengt-18749528.html

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