In Deutschland wird der Begriff „vorbestraft“ oft in verschiedenen Kontexten verwendet, sei es bei Bewerbungen, im Strafrecht oder im allgemeinen Alltag. Doch ab wann ist eine Person offiziell vorbestraft? Welche Konsequenzen hat das und wie lange bleibt eine solche Eintragung bestehen? In diesem Beitrag erklären wir detailliert, ab wann man als vorbestraft gilt, wie das Führungszeugnis funktioniert und welche Schritte ratsam sind, wenn eine Vorstrafe vorliegt.
Einführung
Vorbestraft zu sein hat für viele Menschen negative Assoziationen. Es geht dabei jedoch nicht nur um das Stigma, sondern auch um praktische rechtliche Folgen. Im deutschen Rechtssystem gibt es klare Regelungen, wann eine Person als vorbestraft gilt und welche Konsequenzen dies haben kann. Um sich Klarheit über die eigene Situation zu verschaffen, ist es hilfreich, sich zunächst die Struktur des Strafregisters und die Funktionsweise des Führungszeugnisses anzusehen.
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Was bedeutet „vorbestraft“?
„Vorbestraft“ zu sein, bedeutet im rechtlichen Sinne, dass man eine oder mehrere gerichtliche Verurteilungen aufweist, die im Bundeszentralregister eingetragen sind und im entsprechenden Führungszeugnis erscheinen. Nicht jede Verurteilung führt jedoch automatisch dazu, dass man als vorbestraft gilt. Es gibt verschiedene Kriterien und Ausnahmen, die bestimmen, ob und wann eine Person als vorbestraft gilt.
1. Was ist das Bundeszentralregister und wie funktioniert es?
Das Bundeszentralregister (BZR) ist ein bundesweit geführtes Register, in dem Strafurteile, Strafbefehle und weitere strafrechtlich relevante Informationen erfasst werden. Die Bundeszentralregisterbehörde führt dieses Register und stellt Führungszeugnisse aus, auf denen bestimmte Eintragungen sichtbar sind.
Einträge im Bundeszentralregister können unterschiedlich lang bestehen bleiben, je nach Art und Schwere der Verurteilung. Nicht jede Eintragung im BZR führt jedoch dazu, dass man als vorbestraft gilt. Es gibt für viele Straftaten Bagatellgrenzen, die verhindern, dass geringfügige Verurteilungen auf dem Führungszeugnis erscheinen.
2. Welche Strafen führen zur Vorstrafe?
Im Allgemeinen gilt: Freiheitsstrafen und Geldstrafen ab einer bestimmten Höhe führen zu einer Eintragung, die als Vorstrafe gilt. Folgende Verurteilungen werden in das Bundeszentralregister eingetragen und können zur Vorstrafe führen:
- Freiheitsstrafen ab 90 Tagessätzen
- Geldstrafen ab 90 Tagessätzen
- Strafbefehle ab einem bestimmten Strafmaß
3. Wann erscheinen Einträge im Führungszeugnis?
Für viele Jobs oder Ämter wird ein Führungszeugnis benötigt, das eine Auskunft darüber gibt, ob die Person vorbestraft ist oder nicht. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen dem sogenannten „einfachen Führungszeugnis“ und dem „erweiterten Führungszeugnis“. Einträge erscheinen erst ab einer bestimmten Höhe oder Dauer der Strafe.
Mögliches Hindernis | Erklärung | Handlungsempfehlung |
---|---|---|
Eintrag im Führungszeugnis | Bestimmte Verurteilungen erscheinen im Führungszeugnis und können Auswirkungen auf die Berufsausübung haben. | Ein aktuelles Führungszeugnis anfordern, um Klarheit zu erhalten. |
Verlängerung der Eintragungsfrist | Schwerere Verurteilungen können länger im Bundeszentralregister bleiben und sich auf das Führungszeugnis auswirken. | Mit einem Anwalt die Möglichkeit der Tilgung der Eintragung prüfen. |
4. Wie lange bleibt eine Vorstrafe bestehen?
Die Dauer, wie lange eine Eintragung im Bundeszentralregister und Führungszeugnis bestehen bleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen die Höhe der Strafe und die Art des Delikts. Häufig werden Einträge nach einer bestimmten Frist entfernt, jedoch können Eintragungen bei schweren Verbrechen (z.B. bestimmte Sexualdelikte) lebenslang bestehen bleiben.
5. Wie wird ein Eintrag aus dem Register entfernt?
Die Löschung aus dem Register erfolgt nach festgelegten Fristen, die in der Regel zwischen drei und zehn Jahren liegen. Eine frühere Tilgung ist oft nur unter bestimmten Bedingungen und mit anwaltlicher Unterstützung möglich.
Drei Beispiele für die Anwendung von Vorstrafenregelungen
Um die Folgen von Vorstrafen besser zu verstehen, hier drei anschauliche Beispiele:
- Fall 1: Eine Person erhält eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht. Diese Verurteilung führt nicht zu einer Vorstrafe im Führungszeugnis.
- Fall 2: Ein Autofahrer wird wegen wiederholten Alkoholkonsums am Steuer zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Diese Verurteilung führt zur Vorstrafe.
- Fall 3: Eine Verurteilung wegen eines kleineren Diebstahls mit 80 Tagessätzen wird im BZR eingetragen, bleibt aber nicht im Führungszeugnis sichtbar.
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