Rechtsnews 29.06.2025 Alex Clodo

Welche Beispiele gibt es zur Urkundenfälschung?

Was bedeutet „Urkundenfälschung“ im deutschen Strafrecht?

Die Urkundenfälschung gehört zu den sogenannten Urkundendelikten und ist im deutschen Strafgesetzbuch unter § 267 StGB geregelt. Es handelt sich um eine Straftat, bei der durch das Fälschen, Verfälschen oder den Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde ein Irrtum über die Echtheit oder die Herkunft des Dokuments erzeugt wird. Ziel ist meist, sich selbst oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen oder anderen zu schaden. Die Urkunde selbst muss dabei geeignet sein, einen Beweis im Rechtsverkehr zu führen.

Im Alltag kommt es häufiger zu strafbaren Handlungen im Bereich der Urkundenfälschung, als man denkt – vom manipulierten Schulzeugnis über gefälschte Führerscheine bis hin zu unterschobenen Vollmachten. Doch nicht jede Veränderung eines Dokuments ist gleich eine Straftat. Daher ist es wichtig, die juristische Definition genau zu kennen und typische Fallkonstellationen zu verstehen.

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In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Welche konkreten Beispiele zur Urkundenfälschung es gibt
  • Wie die Gerichte in der Praxis urteilen
  • Wie Sie sich bei einem Vorwurf verteidigen können
  • Was Sie im Alltag unbedingt vermeiden sollten
  • Welche juristischen Grauzonen existieren
  • Wie ein Anwalt Ihnen helfen kann

Was ist eine „Urkunde“ im Sinne des Gesetzes?

Im strafrechtlichen Sinne ist eine Urkunde ein Dokument, das drei Eigenschaften besitzt:

  1. Perpetuierungsfunktion: Die Erklärung ist dauerhaft verkörpert, z. B. auf Papier.
  2. Beweisfunktion: Sie ist geeignet und bestimmt, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen.
  3. Garantiefunktion: Sie stammt erkennbar von einem bestimmten Aussteller.

Ein typisches Beispiel ist ein handschriftlich unterzeichneter Mietvertrag. Aber auch digitale Dokumente (z. B. PDFs mit qualifizierter elektronischer Signatur) können Urkunden im Sinne des Gesetzes sein.

Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Urkundenfälschung?

Nach § 267 StGB macht sich strafbar, wer:

  • eine unechte Urkunde herstellt,
  • eine echte Urkunde verfälscht oder
  • eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.

Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem Vorgehen – drohen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Was ist der Unterschied zwischen echter, unechter und verfälschter Urkunde?

  • Echte Urkunde: Stammt vom Aussteller und ist unverändert.
  • Unechte Urkunde: Es wurde ein falscher Aussteller angegeben (z. B. gefälschte Unterschrift).
  • Verfälschte Urkunde: Eine echte Urkunde wurde nachträglich manipuliert (z. B. das Datum eines Attests).

Welche konkreten Beispiele für Urkundenfälschung gibt es?

Hier drei typische Fallbeispiele aus der Praxis:

Beispiel 1: Gefälschtes Arbeitszeugnis bei einer Bewerbung

Eine Person bewirbt sich bei einem Unternehmen und reicht ein gefälschtes Arbeitszeugnis mit einer erfundenen Tätigkeit und Position ein. Der Arbeitgeber schöpft Verdacht und lässt das Zeugnis prüfen. Die Folge: Anzeige wegen Urkundenfälschung, evtl. auch Betrug (§ 263 StGB).

Beispiel 2: Gefälschter Parkausweis für Schwerbehinderte

Ein Autofahrer kopiert den Behindertenausweis eines Verwandten und legt ihn ins eigene Auto, um in der Stadt kostenlos zu parken. Eine Polizeikontrolle deckt die Fälschung auf. Das führt zur Strafverfolgung wegen Urkundenfälschung und möglichen Nebenfolgen wie Entziehung der Fahrerlaubnis.

Beispiel 3: Manipulierter Schuldschein zwischen zwei Privatpersonen

Ein Gläubiger ändert ohne Wissen des Schuldners den Betrag auf einem Schuldschein von 500 auf 1.500 Euro. Bei einer späteren Auseinandersetzung vor Gericht fällt dies auf. Der Schuldner zeigt den Gläubiger an. Der Tatbestand der Verfälschung einer echten Urkunde ist erfüllt.

Wie wird eine Urkundenfälschung bewiesen?

Die Beweislage ist oft komplex. Gerichte greifen auf folgende Mittel zurück:

  • Vergleich der Unterschriften durch Gutachter
  • Digitale Analyse von Dokumentenmetadaten
  • Zeugenaussagen zum angeblichen Ausstellungszeitpunkt
  • Forensische Dokumentenprüfung

Was droht bei Urkundenfälschung konkret?

Die Strafen hängen vom Einzelfall ab. Typisch sind:

  • Geldstrafe in einfachen Fällen
  • Freiheitsstrafe bis 5 Jahre bei vorsätzlichem Gebrauch
  • Eintrag im Führungszeugnis
  • Berufsrechtliche Konsequenzen bei Beamten oder Anwälten

Was sind häufige Fehler, die in der Praxis gemacht werden?

  • „Es war doch nur eine Kopie“ – Auch Kopien können zur Beweisführung eingesetzt werden
  • „Ich habe das nur aus Versehen gemacht“ – Der Vorsatz ist meist nachweisbar
  • „Das ist doch kein offizielles Dokument“ – Auch private Urkunden sind geschützt

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eines Urkundendelikts verdächtigt werden?

Handlungsempfehlungen:

  1. Keine Aussagen gegenüber der Polizei machen – außer zur Identität
  2. Sofort einen Strafverteidiger kontaktieren
  3. Keine weiteren Dokumente einreichen oder manipulieren

Hier finden Sie kompetente Hilfe: Rechtsanwälte für Strafrecht.

Warum der Vorwurf der Urkundenfälschung manchmal ungerechtfertigt ist

Es gibt Fälle, in denen der Vorwurf der Urkundenfälschung überzogen oder missverstanden ist:

  • Ein Ehepartner ändert ein gemeinsames Dokument ab, ohne böse Absicht
  • Ein Kind fälscht die Entschuldigung der Eltern – und wird strafmündig ab 14
  • Ein Azubi scannt das Zeugnis ein und „korrigiert“ nur Tippfehler

Doch Achtung: Auch bei geringer Schuld drohen strafrechtliche Konsequenzen. Nur ein erfahrener Anwalt kann eine Einstellung des Verfahrens (§ 153a StPO) oder einen Freispruch erreichen.

Mögliche Hindernisse und Unsicherheiten

Hindernis Beschreibung Handlungsempfehlung
Falscher Verdacht Unterschrift weicht ab, obwohl sie echt ist Graphologisches Gutachten beantragen
Unwissenheit über den Urkundencharakter Privates Dokument wurde als „nicht wichtig“ eingeschätzt Anwalt klärt über juristischen Urkundenbegriff auf
Digitales Dokument verändert Metadaten belegen Bearbeitung Originalversion sichern, keine weiteren Änderungen
Verjährung Tat liegt viele Jahre zurück § 78 StGB prüfen, ggf. Verfahrenseinstellung beantragen
Beweisprobleme Zeugen widersprechen sich Anwalt entwickelt Beweisstrategie

Geprüfte Gesetzeslinks

 

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