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Rechtsnews 06.08.2024 Alex Clodo

Die GmbH: Welche 5 Schritte Sie zur Gründung beachten müssen

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine beliebte Form der Unternehmensgründung in Deutschland. Eine GmbH bietet den Vorteil, dass die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt ist und die Gesellschaft eine hohe Rechtssicherheit und Flexibilität genießt. Allerdings sind auch einige Formalitäten und Kosten mit der Gründung einer Gesellschaft verbunden, die Sie beachten sollten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte Sie bei der Gründung einer Gesellschaft durchführen müssen und welche rechtlichen Aspekte Sie berücksichtigen sollten.

1. Wie wähle ich den passenden Namen für meine GmbH aus?

Der Name Ihrer GmbH ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Unternehmensidentität und sollte daher sorgfältig gewählt werden. Der Name muss den Rechtsformzusatz “GmbH” enthalten und darf nicht irreführend oder mit anderen bestehenden Namen verwechselbar sein. Um sicherzustellen, dass Ihr Wunschname noch verfügbar ist, sollten Sie eine Namensprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder dem Handelsregister durchführen lassen. Außerdem sollten Sie prüfen, ob der Name markenrechtlich geschützt ist oder gegen andere Rechte verstößt.

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

2. Wie erstelle ich den Gesellschaftsvertrag meiner Gesellschaft?

Der Gesellschaftsvertrag ist das wichtigste Dokument bei der Gründung einer Gesellschaft. Er regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Höhe des Stammkapitals, die Geschäftsführung, die Gewinnverteilung und andere wesentliche Aspekte der Gesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag muss schriftlich abgefasst und von allen Gesellschaftern notariell beurkundet werden. Sie können einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellen oder einen Muster-Gesellschaftsvertrag verwenden, der von verschiedenen Institutionen wie der IHK oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellt wird. Der Gesellschaftsvertrag sollte jedoch immer an Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele angepasst werden.

3. Wie melde ich meine GmbH beim Finanzamt an?

Nachdem Sie den Gesellschaftsvertrag beurkundet haben, müssen Sie Ihre GmbH beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten. Dazu müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und an das zuständige Finanzamt schicken. In dem Fragebogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Gesellschaft, Ihrem Geschäftszweck, Ihrer Rechtsform, Ihrem Stammkapital, Ihrer Geschäftsführung, Ihrer Umsatzsteuerpflicht und anderen steuerrelevanten Informationen machen. Das Finanzamt wird Ihnen dann eine Steuernummer zuweisen, die Sie für Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen benötigen.

4. Wie trage ich meine GmbH ins Handelsregister ein?

Die Eintragung Ihrer GmbH ins Handelsregister ist der letzte Schritt bei der Gründung Ihrer GmbH. Erst mit der Eintragung erlangt Ihre Gesellschaft ihre volle Rechtsfähigkeit und kann am Rechtsverkehr teilnehmen. Um Ihre Gesellschaft ins Handelsregister einzutragen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Dieser Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Eine beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags
  • Eine Liste der Gesellschafter mit Angabe ihrer Stammeinlagen
  • Eine Erklärung über die Sacheinlagen, falls vorhanden
  • Eine Bescheinigung über die Einzahlung des Stammkapitals auf ein Geschäftskonto
  • Eine Erklärung über die Bestellung der Geschäftsführer
  • Eine Vollmacht für den Anmelder, falls dieser nicht selbst Geschäftsführer ist

Das Amtsgericht wird Ihren Antrag prüfen und gegebenenfalls weitere Nachweise verlangen. Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen und im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

5. Welche Kosten fallen bei der Gründung einer GmbH an?

Die Gründung einer GmbH ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die je nach Umfang und Komplexität Ihrer Gründung variieren können. Zu den wichtigsten Kostenfaktoren gehören:

  • Das Stammkapital: Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro, von dem mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, bei der Gründung eingezahlt werden muss. Sie können das Stammkapital in bar oder in Form von Sacheinlagen wie Maschinen, Fahrzeugen oder Immobilien erbringen. Die Sacheinlagen müssen jedoch von einem unabhängigen Sachverständigen bewertet werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann.
  • Die Notarkosten: Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Anmeldung zum Handelsregister müssen von einem Notar vorgenommen werden, der dafür Gebühren nach der Kostenordnung berechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert Ihrer GmbH, der sich aus dem Stammkapital und den Sacheinlagen ergibt. Die Notarkosten können zwischen 500 und 2.000 Euro liegen.
  • Die Gerichtskosten: Für die Eintragung Ihrer Gesellschaft ins Handelsregister müssen Sie eine Gebühr an das Amtsgericht zahlen, die sich ebenfalls nach dem Wert Ihrer Gesellschaft richtet. Die Gerichtskosten können zwischen 150 und 600 Euro betragen.
  • Die Beratungskosten: Wenn Sie sich bei der Gründung Ihrer GmbH von einem Rechtsanwalt, einem Steuerberater oder einem Gründungsberater beraten lassen, müssen Sie auch dafür Honorare zahlen, die je nach Umfang und Dauer der Beratung variieren können. Die Beratungskosten können zwischen 500 und 5.000 Euro liegen.

Zusammenfassend können Sie mit Gesamtkosten zwischen 1.500 und 10.000 Euro für die Gründung einer GmbH rechnen.

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