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Rechtsnews 06.06.2024 Christian Schebitz

Gibt es ein Recht auf einen Nebenjob?

Da sich in Deutschland heutzutage viele Menschen etwas daneben verdienen müssen (dank unsozialer Politik und Geldverschwendung), stellen Sie sich die Frage nach dem Recht auf einen Nebenjob. Dieser Blogbeitrag klärt, ob ein Nebenjob gerechtfertigt ist und/oder einer Genehmigung bedarf.

Was sagt der Arbeitsvertrag dazu?

Der Arbeitsvertrag ist das fundamentale Dokument, das die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers und Arbeitgebers regelt. Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer das Recht, eine freiberufliche Tätigkeit oder einen zweiten Job auszuführen, solange dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wird.

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Welche Regelungen zum Recht auf Nebenjob trifft der Tarifvertrag?

In bestimmten Branchen kann der Tarifvertrag zusätzliche Bestimmungen enthalten. Diese vereinbarten Tarifverträge können spezielle Klauseln bezüglich Nebenbeschäftigungen enthalten, die über die Regelungen des individuellen Arbeitsvertrags hinausgehen.

Welche Rolle spielt der Arbeitgeber beim Recht auf Nebenjob?

Der Arbeitgeber kann begrenzte Rechte haben, um Nebentätigkeiten zu untersagen. Jedoch sollte der Arbeitnehmer in jedem Fall um Erlaubnis bitten. Der Erlaubnisvorbehalt bedeutet, dass der Arbeitgeber seine Zustimmung erteilen muss, die Erlaubnis aber nur verweigern darf, wenn arbeitgeberseitige Argumente dagegen sprechen.

Wann ist ein Nebenjob aus übergeordneten Gründen unzulässig?

Ein Nebenjob kann aus übergeordneten Gründen unzulässig sein, wenn er eine Gefährdung des Arbeitsvertrags darstellt. Zum Beispiel, wenn die Tätigkeit beim Nebenjob direkt in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht oder die Arbeitszeit-Grenzen überschreitet.

Was ist der Erlaubnisvorbehalt?

Der Erlaubnisvorbehalt ist ein konzeptionelles Werkzeug, das im Arbeitsrecht Anwendung findet. Es bedeutet, dass der Nebenjob ausdrücklich vom Arbeitgeber genehmigt werden muss. Dies dient dem Schutz der betrieblichen Interessen und verhindert Konflikte mit bestehenden Arbeitsverhältnissen.

Wann darf der Arbeitgeber die Erlaubnis verweigern?

Ein Arbeitgeber darf die Erlaubnis zu einem Nebenjob nur verweigern, wenn die betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden. Hierzu gibt es zahlreiche Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die im Bedarfsfall herangezogen werden können.

Beispiele für die Anwendung von Gesetzen

  • 1. Konkurrenzverbot: Ein Angestellter eines Softwareunternehmens darf nicht für ein konkurrierendes Unternehmen im gleichen Sektor arbeitet. Dies würde gegen die Regelung zur Konkurrenz verstoßen.
  • 2. Überschreitung der Arbeitszeit: Wenn ein Vollzeitangestellter zusätzlich einen Nebenjob ausführt und die tägliche Arbeitszeit-Grenze überschreitet, könnte dies rechtlich problematisch werden.
  • 3. Beeinträchtigung der Haupttätigkeit: Ein Nebenjob, der die Leistung und die betrieblichen Interessen des Hauptjobs beeinträchtigt, könnte vom Arbeitgeber zurecht untersagt werden.

Mögliche Hindernisse und deren Klärung

Mögliches Hindernis Beschreibung Vorgehen zur Klärung
Klausel im Arbeitsvertrag Kann Nebenjobs untersagen Arbeitsvertrag prüfen, Rechtsbeistand konsultieren
Tarifvertrag Kann zusätzliche Regelungen enthalten Tarifvertrag prüfen, Gewerkschaft kontaktieren
Betriebliche Interessen Arbeitgeber könnte Einwände haben Betrieblichen Interessen eruieren, Rechtsberatung einholen
Arbeitszeitgesetz Gesetzliche Arbeitszeitgrenzen beachten Arbeitszeitmodell prüfen, Anpassungen vornehmen

Erlaubnis einholen und Handlungsempfehlungen zum Recht auf Nebenjob

Es ist ratsam, den Arbeitgeber um Erlaubnis zu bitten, einen Nebenjob aufzunehmen. Sollte es zu Unklarheiten kommen, empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand zu suchen.

Mit einem kompetenten Anwalt zum Arbeitsrecht lassen sich diese Probleme häufig schnell und effizient lösen.

Urteile zum Thema Nebenjob:

1. Bundesarbeitsgericht: Urteil zu gleichem Lohn für Minijobber: Das Urteil befasst sich mit der Klarstellung, dass die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im 450-Euro-Minijob auch bei Unterbrechungen durch Entgeltersatzleistungen oder Elternzeit bestehen bleibt.

2. Urteile zum Nebentätigkeitsrecht: Übersicht: Ein Polizeibeamter, der über längere Zeit einer ungenehmigten Nebentätigkeit nachgeht, darf dies nicht vom Vorgesetzten hingenommen werden.

3. Die zehn aktuellsten Urteile zum Schlagwort „Minijob“: Hier finden sich die aktuellsten Urteile zum Thema Minijob, veröffentlicht auf kostenlose-urteile.de.

Geprüfte Links auf Gesetze

 

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