Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Rheinland Pfalz hat in einem Urteil beschlossen, dass ein Angriff gegen den Arbeitgeber die fristlose Kündigung rechtfertigt. (Az. 6 Sa 196/08).
In einem Streit hatte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer angeblich mit der flachen Hand auf die Brust gedrückt, woraufhin der Arbeitnehmer den Arbeitgeber mit einem Faustschlag niedergestreckt hatte.
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Gewalt gegenüber Chef rechtfertigt Kündigung erhalten
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Da die Berührung aber kein Angriff gewesen war, konnte der Arbeitnehmer den Faustschlag nicht mit einer Notwehrhandlung rechtfertigen. Doch aus allen anderen Gründen lässt sich laut Gericht ein tätliche Auseinandersetzung am Arbeitsplatz nicht rechtfertigen.
Das Gericht wertete die fristlose Kündigung als rechtmäßig und sprach dem Arbeitgeber außerdem Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt knapp 3600 Euro zu.
Quelle und Link:
- focus.de – „Fristlose Kündigung nach Faustschlag”
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