Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und ist auch nicht wirkungslos auf die reale Welt. Das mussten acht Angestellte eines Hotels erfahren, denen fristlos gekündigt wurde, weil sie in einer StudiVZ Gruppe Mitgleid waren. Das Arbeitsgericht Cottbus erklärte Anfang des Monats die Kündigung in vier Fällen jedoch für unwirksam. Man könnte von einem blauen Auge sprechen, mit dem die Angestellten des Hotels davon kamen. Sie waren einer StudiVZ Gruppe mit dem Namen “der Storch muss hängen” beigetreten. Eine Anspielung auf das Logo des Hotels, das einen Storch zeigt. Im dem der Gruppe zugehörigen Forum äußerten sich die Mitglieder kritisch über die Arbeitsbedingungen und bezogen sich auf einen Vorfall, bei dem in dem Wellness-Hotel Gas austrat. Der Hotelchef kündigte acht Mitarbeitern fristlos, woraufhin diese eine Kündigungsschutzklage erhoben. Der Hotelinhaber sah in dem Verhalten seiner Angestellten einen Vertrauensbruch und mutmaßte sogar, “dass sich mehrere Arbeitnehmer und Auszubildende in Zusammenwirken mit ehemaligen Arbeitnehmern und Auszubildenden sowie möglicherweise weiteren Unbekannten bandenmäßig verabredet haben, um durch einen Reizgasanschlag dem Anzeigenerstatter einen möglichst großen Schaden zuzufügen.” Seitens der gekündigten Mitarbeiter beteuerte man jedoch, man habe nicht aus dem Beweggrund gehandelt den Ruf des Hotels zu schaden. Vielmehr sei man sich nicht bewusst gewesen, welches Bild durch vom Hotel Dritte durch diese Gruppe erhalten könnten. Das Gericht gab der Klage statt. “Vieles wurde im Verfahren dramatisiert, Zitate wurden aus dem Zusammenhang genommen und dadurch verfälscht. So wird im Zusammenhang mit dem geschilderten Vorfall im Dezember 2007 der Verdacht eines Reizgasanschlags geäußert, obwohl es weder Beweise für die Anwendung von Reizgas noch für einen Anschlag gibt”, so die Vorsitzende Richterin Lore Seidel. Die Kündigung wurde damit für unwirksam erklärt. Weitere Klagen wurden am 11.Juli stattgegeben. Die Übrigen sind noch zu verhandeln. Quellen und Links
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Gericht erklärt Kündigung wegen Mitgliedschaft in StudiVZ Gruppe für unwirksam erhalten
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