Rechtsnews 19.04.2012 Manuela Frank

Finanzberater wegen Betruges hinter Gitter

Da er Anleger mehrfach betrogen hatte, wurde ein 62-jähriger Finanzberater vom Landgericht Göttingen am 5. März 2012 zu einer Haftstrafe von insgesamt drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht entschied somit eher zu Gunsten der Verteidigung, die auf dreieinhalb Jahre plädierte, während die Staatsanwaltschaft viereinhalb Jahre Haft forderte. Der Finanzberater betrog in 134 Fällen gewerbsmäßig und verursachte somit einen Schaden von insgesamt über drei Millionen Euro.

Finanzberater kann Zinsen nicht mehr auszahlen

Während des Prozesses gab der Angeklagte zu, dass er zwischen den Jahren 2002 und 2011 den geschädigten Anlegern einen Verzinsungssatz von 18 Prozent garantiert habe. Den entsprechenden Zinsauszahlungen kam er anfangs auch nach. Da er jedoch auf Dauer an der Börse die notwendigen Erträge nicht realisieren konnte, war er auf immer neue monetäre Mittel angewiesen, so dass er die bestehenden finanziellen Löcher stopfen konnte. Im Jahr 2011 musste der Finanzberater schließlich Insolvenz anmelden.

 

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