Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gelten IP-Adressen als Personenbezogene Daten und sind damit schutzwürdig. Sie dürfen vom Bund dennoch zum Schutz vor Cyber-Attacken gespeichert werden. Dem Datenschutz unterliegen auch die sogenannten „dynamischen“ IP-Adressen. Mit ihrer Hilfe sind Nutzer über das Datum und die Uhrzeit eines Website-Besuchs identifizierbar.
Klage von Piratenpolitiker
Patrick Breyer hatte beim EuGH Klage eingereicht. Er ist Rechtsanwalt und Fraktionsvorsitzender der Piratenpartei im Landtag von Schleswig-Holstein. In der Klage beruft sich Breyer auf § 15 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG), nach dem personenbezogene Daten nur zu Abrechnungs- und Nutzungszwecken auch nach einer laufenden Verbindung gespeichert werden dürfen.
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EuGH entscheidet über Speicherung von IP-Adressen erhalten
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Breyer befürchtet, dass der Bund mit Hilfe der Daten Profile von Nutzern staatlicher Websites anlegen könnte. Dies führe zu einer Einschüchterung der Nutzer und zu einer Behinderung unbeschwerter Internetnutzung.
Reaktion auf Rechtsstreit in Deutschland
Breyer hatte seit 2008 durch mehrere Instanzen gegen die Bundesregierung geklagt. Diese solle das Speichern der IP-Adressen von Besuchern auf Websites des Bundes unterlassen. Beim EuGH wurde 2014 dann geprüft, ob es sich bei dynamischen IP-Adressen um personenbezogene Daten handle und was das für deren Speicherung durch Webseitenbetreiber bedeute.
Widerspruch zwischen deutschem und EU-Recht
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten sind und sie bei einem „berechtigten Interesse“ des Betreibers an strafrechtlicher Verfolgung von Hacker-Attacken gespeichert werden dürfen. § 15 Abs. 1 des TMG verstoßen demnach gegen EU-Recht, so der EuGH. Es solle zwischen jenem „berechtigten Interesse“ eines Betreibers und den Grundrechten von Nutzern abgewogen werden.
Nächstes Instanz: Bundesgerichtshof
Das EuGH-Urteil ist ein sogenanntes „abwägendes“ Urteil. In nächster Instanz muss sich daher der Bundesgerichtshof mit dem Einzelfall befassen. Wann es zu einer Entscheidung kommen wird, ist bisher noch nicht abzusehen.
Quellen:
https://www.tagesschau.de/ausland/ip-adressen-urteil-101.html
https://netzpolitik.org/2016/eugh-urteil-zur-speicherung-von-ip-adressen-mehr-spielraum-fuer-nutzer-tracking/
https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-lockert-Verbot-von-IP-Adress-Speicherung-3354157.html
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-10/eugh-urteil-ip-adressen-personenbezogene-daten
http://www.deutschlandfunk.de/eu-urteil-betreiber-von-websites-duerfen-ip-adressen.1766.de.html?dram:article_id=368974
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