Rechtsnews 15.08.2016 Raphaela Nicola

BMW liefert einem Gericht Kundendaten, die es eigentlich nicht haben dürfte

Vergangenes Jahr hat ein Student einen Radfahrer mit einem DriveNow-Auto überfahren und wurde jetzt verurteilt. Dies geschah mit Hilfe von Daten über die Wegstrecke und das Tempo des Wagens, die DriveNow-Betreiber BMW selbst geliefert hat. Das Problem ist hier allerdings, dass BMW diese Daten eigentlich gar nicht haben dürfte. 

Weshalb hat BMW die Daten des DriveNow-Kunden weitergegeben?

Nach Informationen des Manager Magazins muss sich BMW Fragen nach der Datensicherheit seiner Kunden gefallen lassen. BMW hat offenbar genaue Daten über die Fahrt eines DriveNow-Kunden an das Landgericht Köln übermittelt. Im Verfahren gegen den BWL-Studenten Arman J., dem Fahrer des Wagens, hatte das Gericht die Informationen angefordert. Dieser wurde Ende Mai wegen fahrlässiger Tötung zu 33 Monaten Haft verurteilt. Im Juli 2015 hatte J. mit einem BMW des Carsharing-Anbieters DriveNow einen Radfahrer überfahren. Das Gericht konnte nach Manager-Magazin-Informationen anhand der Daten von BMW die Geschwindigkeit sowie die Wegstrecke genau rekonstruieren. In den Daten waren außerdem weitere Angaben wie beispielsweise die Außentemperatur oder die Position des zur Buchung verwendeten Mobiltelefons enthalten. 

Darf BMW Daten zur Erstellung von Bewegungsprofilen speichern?

Der Zugriff auf die Daten war für die Staatsanwaltschaft vermutlich sehr nützlich, da es sich um die Aufklärung einer Straftat handelt. Der Fall wirft allerdings trotzdem Fragen auf. DriveNow speichert laut eigenen Angaben diese Daten seiner Kunden gar nicht. Das Unternehmen ist ein Joint-Venture von BMW und Sixxt. Es gibt an, nur den Start- und Endpunkt einer Fahrt zu speichern. Die Rechnungen werden später auf Basis dieser Informationen erstellt. Die Daten stammten in diesem Fall allerdings nicht von DriveNow, sondern wurden direkt von BMW übermittelt. Dies bestätigte das Gericht gegenüber dem Manager Magazin. Die Daten kommen laut Aussage von BMW aus dem Fahrzeug selbst. Es verwies auf mehrere „Datenspeicher“ im Fahrzeug, aus denen sich jedoch keine Bewegungsprofile erstellen ließen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wollte man sich darüber hinaus nicht weiter zu Einzelfällen äußern. Die Speicherung von Daten zur Erstellung eines Bewegungsprofils ist in Deutschland illegal. Peter Schaar, der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz, sagte gegenüber dem Manager Magazin: „Bewegungsprofile sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden unzulässig.“
Quellen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bmw-liefert-gericht-kundendaten-von-drive-now-fuer-bewegungsprofil-a-1104137.html#ref=recom-plista
https://www.wired.de/collection/latest/bwm-liefert-einem-gericht-kundendaten-die-es-eigentlich-gar-nicht-haben-duerfte?utm_medium=social&utm_campaign=BWM+liefert+einem+Gericht+Kundendaten%2C+die+es+eigentlich+gar+nicht+haben+d%C3%BCrfte&utm_source=facebook&uid=0

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