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Rechtsnews 14.12.2015 Birgit Schneck

EU-Kommission plant Reform im Onlinehandel

Die EU-Kommission präsentierte erste konkrete Vorschläge zur Vereinheitlichung des Vertrags- und Gewährleistungsrechts beim EU-weiten Onlinekauf als Teil ihrer Strategie für einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt. Damit will die Kommission den Handel über das Internet ankurbeln und vor allem Verbraucherrechte stärken.

EU möchte Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft voll ausschöpfen

Bereits im Mai 2015 stellte die EU-Kommission ihre Strategie für einen digitalen Binnenmarkt innerhalb der EU vor. Das Konzept umfasst 16 Initiativen, die bis zum Ende des kommenden Jahres umgesetzt und sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern einen besseren Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa ermöglichen sollen.

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Als ersten Schritt in diese Richtung sieht die Kommission eine Anpassung im Vertragsrecht und Gewährleistungsrecht beim Onlinekauf. Erhebungen der EU-Kommission zufolge verkaufen derzeit nur etwa 12 % aller Unternehmen körperliche oder digitale Waren über das Internet auch ins Ausland. Die Händler haben dabei viele rechtliche Hürden zu meistern und das jeweils geltende Verbraucherrecht in den einzelnen Ländern zu beachten. Gleichzeitig ist es für Käufer bei einer mangelhaften Sache oft schwierig, den Kauf zu reklamieren. Aus diesem Grund möchte die EU einheitlichere Rahmenbedingungen schaffen, um die Hürden für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen zu senken. Der Onlinehandel soll weiter wachsen.

Welche Regelungen plant die EU-Kommission für den Onlinehandel?

Am 9. Dezember veröffentlichte die EU-Kommission speziell Vorhaben für das Vertragsrecht beim Kauf über das Internet. Der Vorschlag umfasst weitgreifende Änderungen bei der Gewährleistung, durch die Verbraucherrechte gestärkt werden sollen. Aktuell gilt beim Kauf von körperlichen Sachen (zum Beispiel Kleidung, Gebrauchsgegenstände etc.) über das Internet ein zweijähriges Umtauschrecht. Nach sechs Monaten erfolgt allerdings eine Beweislastumkehr vom Unternehmer auf den Verbraucher: Reklamiert der Verbraucher später als sechs Monate nach dem Kauf eine Sache wegen eines Defekts, muss er beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Die EU-Kommission möchte die Umkehr der Beweislast abschaffen.

Das bedeutet jedoch mehr Rechtsunsicherheit für Unternehmer: Sie müssten damit rechnen, dass verkaufte Waren vermehrt auch noch fast zwei Jahre nach dem Kauf reklamiert werden, denn ohne Beweislast bestünden für Verbraucher sehr viel bessere Erfolgsaussichten. In diesem Fall müsste somit der Händler beweisen, dass der reklamierte Warendefekt nicht sein Verschulden ist.

Wie soll die Reklamation digitaler Inhalte funktionieren?

Auch für den Kauf digitaler Waren wie Musik, Online-Games oder Filme plant die Kommission neue Regelungen. Für Verbraucher soll es in Zukunft einfacher werden, ihr Geld zurückzubekommen, wenn digital erworbene Inhalte nicht funktionieren. Er soll auf der Behebung solcher Mängel bestehen oder den Kaufpreis zurückfordern beziehungsweise einen Rabatt beim Kauf weiterer Produkte erhalten können.

EU-Kommission spricht von mehr Rechtssicherheit und unternehmensfreundlichen Rahmenbedingungen

Noch sieht die EU-Kommission viele Hürden für Unternehmer beim Verkauf ins Ausland. Aus diesem Grund sollen mit den neuen Regelungen einheitliche Rechtsvorschriften geschaffen werden, um den Onlinehandel im Binnenmarkt zu erleichtern. Derzeit zahlen Unternehmen für jedes EU-Land, in das sie verkaufen möchten, einmalig 9.000 Euro zur Anpassung vertraglicher Bestimmungen an dessen innerstaatliches Vertragsrecht. Diese Kosten von maximal 243.000 Euro könnten in Zukunft für die Unternehmen entfallen.

Welche Initiativen für den Onlinehandel sind außerdem geplant?

Insgesamt 16 Initiativen sind von der EU-Kommission geplant. Zusammen mit dem Legislativvorschlag zur Vereinheitlichung des Vertragsrechts präsentierte die Kommission ebenfalls am 9. Dezember ihren Plan zur Modernisierung des Urheberrechts. EU-Bürger sollen künftig jederzeit die Möglichkeit zur Nutzung Ihrer digitalen Inhalte auch im Ausland haben. Weitere Initiativen auf der Agenda: effizientere und erschwinglichere Paketzustelldienste, Unterbindung von ungerechtfertigtem Geoblocking, Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften, die Etablierung des freien Datenverkehrs in der EU sowie ein stärkeres Vorgehen gegen illegale Inhalte.

Welche Regelungen und Gesetze tatsächlich kommen werden, steht noch nicht fest. Die beiden Initiativen vom 9. Dezember müssen nun in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Da die einzelnen Regelungen vor allem Nachteile für die Händler bringen, wird mit starkem Widerstand aus der Wirtschaft zu rechnen sein.

Quellen:

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2015

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2015

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