In Deutschland wie auch weltweit leiden immer mehr Menschen unter Depressionen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt, dass Depressionen im Jahr 2020 die zweitgrößte Gruppe der Volkskrankheiten sein werden. Auch in Deutschland sind rund vier Millionen Menschen von einer Depression betroffen, Tendenz steigend. Symptome einer Depression können seelischer Art sein und Freudlosigkeit, allgemeine Gefühllosigkeit, Antriebslosigkeit, ein Gefühl der Sinnlosigkeit oder Angstzustände umfassen. Dazu kommen körperliche Symptome wie etwa ein gestörter Schlafrhythmus, starke Gewichtsschwankungen oder Appetitlosigkeit.
Wer hat bei Depressionen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Häufig sind depressive Menschen nicht mehr in der Lage, ihrem Beruf nachzugehen. Die dadurch erlittenen Einkommenseinbußen können unter gewissen Umständen durch die Erwerbsminderungsrente ausgeglichen werden. In § 43 Sozialgesetzbuch VI ist der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente folgendermaßen definiert:
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Erwerbsminderungsrente bei Depression möglich? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
„Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie
1. voll erwerbsgemindert sind,
2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“
Wer aufgrund seiner Erkrankung nur zwischen drei und sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, der gilt dem Gesetz nach als teilweise erwerbsgemindert.
Bei welchem Grad der Depressionen kann man noch zur Arbeit gehen?
Neben die oben enumerativ aufgeführten versicherungsrechtlichen Erfordernisse tritt also noch eine medizinische Komponente. Ob jemand auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, erwerbstätig zu sein, muss ärztlich festgestellt werden. Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente den Grundsatz „Reha vor Rente“ eigeführt – der Bezug von Erwerbsminderungsrente ist also grundsätzlich nur dann möglich, wenn eine Krankheit nicht mehr therapiert werden kann.
Zwar gelten Depressionen in der Regel als gut therapierbar, da vielen Betroffenen durch eine Psychotherapie oder durch die Anwendung von Medikamenten geholfen werden kann. Eine nicht therapierbare Depression wird von Ärzten in der Regel jedoch als Zustand eingestuft, der eine volle Erwerbsminderung bedingt.
Wenn Sie Fragen bezüglich einer möglichen depressionsbedingten Erwerbsminderung haben, sollten sie sich auf jeden Fall an einen versierten Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bereich Sozialrecht oder einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.
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