Rechtsnews 01.07.2008 Christian Schebitz

Elena braucht ab 2012 Platz im Portemonnaie

Schöne neue Welt oder doch eher Rundum-Digitalisierung des Alltags? Die Geldbörse des Ottonormalverbrauchers hat aufgrund der Vielzahl an Karten, die so unabkömmlich geworden sind, kaum noch Luft. Nun plant die Regierung eine elektronische Chipkarte mit digitaler Signatur, die jeder Arbeitnehmer besitzen muss. Am vergangenen Mittwoch brachte das Bundeskabinett den elektronischen Einkommensnachweis in Kartenform (Elena) auf den Weg. Dann könnte es ab 2012 heißen: Ohne Karte keine staatlichen Leistungen. Die Karte soll besonders einen Zweck erfüllen: Unternehmen in Deutschland könnten jährlich 85 Millionen Euro Verwaltungskosten sparen. Und so soll es funktionieren: Mit der digitalen Signatur hat die Behörde automatischen Zugriff auf alle Daten der Arbeitnehmer, wie etwa Familienstand, Einkommen oder Lohnzuschläge. Die Datensätze werden vom Arbeitgeber künftig monatlich an eine zentrale Speicherstelle übermittelt, die bei der Rentenversicherung angesiedelt sein soll. Die 60 Millionen vom Arbeitgeber jährlich ausgestellten Lohnbescheinigungen auf Papier würden dann entfallen. Die digitale Signatur soll später auch beim neuen elektronischen Personalausweis oder der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt werden, heißt es im Bundeswirtschaftsministerium. Die Vorteile liegen scheinbar auf der Hand:

„Mit den Vorschlägen werden sämtliche Anträge für Arbeitnehmer deutlich vereinfacht“

sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.

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„Wer in der Behörde mit seiner Chipkarte und seiner digitalen Unterschrift etwa Elterngeld beantragt, kann den Bescheid ein paar Minuten später gleich mitnehmen.“

Doch schon wurde die Karte im Bundeskabinett besprochen, da regt sich erste Kritik bei Opposition und Datenschützern: Kritikpunkte sind zum einen, dass der Staat die eigentlich private Aktenführung der Unternehmen übernimmt und fortan eine Großdatenbank mit allen Beschäftigungs- und Einkommensdaten aller Bundesbürger unterhält. Zum anderen seien die Durchführungsbestimmungen zu Elena noch nicht ausgereift.

„Es bleiben hier einfach noch mit dem jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu viele Fragen offen“

erklärt Technik- und Wissenschaftsjournalist Peter Welchering in einem Interview die Ansatzpunkte der Kritik. Zudem sei die Sicherheit der Daten in einigen Fällen bei der Karte Elena noch nicht ausreichend gewährleistet. Es soll ab 2012 einen fließenden Übergang geben: Schrittweise sollen dann die wichtigsten Arbeitgeberbescheinigungen, unter anderem die zur Beantragung von Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Wohngeld, elektronisch an die zentrale Datenbank übermittelt werden. Der Gesetzentwurf soll noch im Jahr 2008 verabschiedet werden, damit im kommenden Jahr die technischen Voraussetzungen für die Datenspeicherung geschaffen werden können. Genug Zeit also, um schon etwas Platz im Portemonnaie zu schaffen. Quellen und Links:

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