Rechtsnews 25.09.2014 Christian R.

Glücksspielstaatsvertrag schränkt Dienstleistungsverkehr ein

Deutschland entscheidet als Nation nicht nur souverän und unabhängig von anderen Staaten, sondern muss sich auch nach Bestimmungen richten, die die gesamte Europäische Union betreffen. Das gilt auch für die europäische Rechtslage. Ist es unklar, wie deutsches Recht mit europäischem Recht zusammenpassen, muss der Europäische Gerichtshof sich der Sache annehmen und dies prüfen.

Verbraucherschutz und Allgemeinwohl vor Freiheit im Dienstleistungssektor?

Der EuGH fällt ein Urteil in Bezug auf das deutsche Glücksspielrecht. Es war nicht klar, ob der sogenannte Glücksspielstaatsvertrags von 2012 mit europäischen Recht zu vereinbaren ist. Besonders das Thema Dienstleistungsfreiheit war im Fokus der Diskussion. Ist diese durch den Glücksspielsstaatvertrag stark eingeschränkt? Der Europäische Gerichtshof hat hierzu Aussagen gemacht. In Deutschland ist es verboten, Glücksspiele zu veranstalten und zu bewerben. Das schränkt den freien Dienstleistungsverkehr ein, was aber legitim sein kann, wenn dafür, wie in diesem Fall, die Ziele des Allgemeinwohls als wichtiger angesehen werden und als schützenswert. Verbraucher werden dadurch geschützt und Betrug wird vorgebeugt. Das bedeutet, dass die Inhalte des Glücksspielstaatsvertrags nicht geändert werden müssen. Zwar liegt diese Aussage des EuGH vor, dieser hat die Sache jedoch an den Bundesgerichtshof zurückgewiesen. In Deutschland gilt schließlich der Föderalismus, was bedeutet, dass in einigen Bundesländern zum Teil wiederum andere Regelungen gelten als in anderen. In fast allen Bundesländern sind demnach Glücksspiele im Internet verboten; in einem Bundesland war das für einen begrenzten Zeitraum anders geregelt. Hier galt für einige Zeit eine Lockerung der Vertragsbestimmungen. Ist das mit dem Vertrag wirklich vereinbar? Damit hatte sich dann der BGH zu befassen. Dieser Fall zeigt, welche Schwierigkeiten auf dem Gebiet des Rechts in einem Mehrebenen-System – wie Deutschland es aufgrund seiner föderalen Struktur ist und wie es die EU ebenfalls ist – auftreten.

  • Quelle: Entscheidung des EuGH, Az.: C-156/13

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