Rechtsnews 25.05.2022 Alex Clodo

Anspruch auf Abfindung

Die wenigsten Arbeitnehmer sind während ihrer beruflichen Laufbahn im gleichen Unternehmen beschäftigt. Einige kündigen und verlassen die Firma auf eigenen Wunsch, andere werden gekündigt und scheiden aus dem Betrieb aus. In diesem Fall stellt sich für viele die Frage nach einer Abfindungszahlung. Entscheidend sind dabei die Höhe der Abfindung und die Bemessungsgrundlage hierfür. Folgender Beitrag gibt einen Überblick zum Thema der Abfindung!

Wann wird eine Abfindung gezahlt?

Abfindungszahlungen werden meist im Rahmen eines Sozialplans, eines Aufhebungsvertrags oder eines Kündigungsschutzprozesses geleistet. Einen generellen Anspruch auf eine Abfindungszahlung besitzen die Arbeitnehmer nicht. Eine solche Zahlung kommt in der Regel durch eine entsprechende Abfindung nach einer Verhandlung und Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. Der Arbeitgeber zeigt sich häufig mit einer Abfindungszahlung einverstanden, um den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes zu entschädigen und dadurch einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden bzw. zu beenden. Denn klagt der Arbeitnehmer erfolgreich gegen die Kündigung, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, diesen weiterhin zu beschäftigen und längerfristig an sein Unternehmen zu binden, obwohl er das nicht möchte. Indem er die Abfindungszahlung annimmt, akzeptiert der Arbeitnehmer die Kündigung und eine vergütete Einigung erfolgt.

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Ausgleichszahlungen ohne Kündigungsschutzprozess

Ein Beschäftigungsverhältnis kann nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch mit einem Aufhebungsvertrag beendet werden. Dadurch soll ein Rechtsstreit vermieden werden. Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig auch auf die Zahlung einer Abfindung. Als Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer dann diese Abfindung und verzichtet gleichzeitig auf das Kündigungsschutzverfahren.

Regelabfindung bildet Grundlage für Betragshöhe

Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Alter, der Beschäftigungsdauer und dem Verdienst. Unterhaltspflichten, eine schwere Krankheit oder eine Schwerbehinderung sind weitere Einflussfaktoren, ebenso wie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens oder das schuldhafte Herbeiführen der Kündigung. Die Höhe der Abfindung ist generell Verhandlungssache. Die Basis für derartige Verhandlungen bildet jedoch die Regelabfindung. Diese setzt sich aus einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zusammen. Wie die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer letztlich ausgehen, richtet sich außerdem nach der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers, den Erfolgsaussichten des Kündigungsschutzverfahrens, der Dringlichkeit der Verfahrensbeendigung und natürlich dem Verhandlungsgeschick der Parteien.

Sind Abfindungszahlungen steuerfrei?

Vor einigen Jahren unterlagen die Abfindungszahlungen noch nicht der Steuerpflicht. Seit 2008 sind diese allerdings lohnsteuerpflichtig. Lediglich nach § 24 Nr. 1 a oder b EStG in Verbindung mit § 34 EStG kann die Abfindung ermäßigt sein, beispielsweise wenn die Kriterien für eine steuerbegünstigte Entschädigung bzw. Vergütung erfüllt sind. Die Abfindungszahlungen unterliegen allerdings nicht der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht.

Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld

Ob die Abfindungszahlung Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld hat, hängt unter anderem damit zusammen, aus welchem Grund diese gezahlt wurde. Erfolgt sie im Zuge eines Sozialplans und demnach als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes, erfolgt keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld. Wurde ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet, kann die Abfindungssumme auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei Beendigung Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden. Der Arbeitsagentur ist es darüber hinaus möglich, eine Sperrzeit von 12 Wochen zu verhängen, falls der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis von sich aus beendet hat. In diesem Zeitraum hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Kündigt man Ihnen als Arbeitnehmer und bietet Ihnen eine Abfindung an, sollten Sie diese nicht sofort annehmen. In der Verfahrenspraxis hat es sich schon oft bewährt, ein Kündigungsschutzverfahren einzuleiten, um erneut über die Abfindungshöhe mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Im Gerichtsverfahren lässt sich in der Regel eine viel höhere Summer erzielen als das anfängliche Gebot des Arbeitgebers. Arbeitnehmer sollten auf keinen Fall versuchen, ihrem Arbeitgeber Druck zu machen, um dadurch eine höhere Abfindung zu erwirken. Dies hat in den meisten Fällen negative Konsequenzen und kann sogar als Nötigung oder Erpressung gelten. Hierdurch macht sich der Arbeitnehmer im schlimmsten Fall strafbar.

Der Arbeitgeber kontert gegebenenfalls mit einer fristlosen Kündigung oder einer Strafanzeige. Die Zahlung einer Abfindung kann der Arbeitnehmer in einem solchen Fall abhaken. In jedem Fall sollten sich Arbeitnehmer von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen, wenn es um die Zahlung einer Abfindung und in diesem Zusammenhang vor allem um eine Kündigung geht. Nur ein qualifizierter Jurist kennt sich mit allen rechtlichen Besonderheiten aus und kann seine Mandanten umfassend in diesem arbeitsrechtlichen Bereich beraten.

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Quellen und Links:

https://www.personio.de/hr-lexikon/abfindung/

https://www.monster.de/mitarbeiter-finden/recruiting-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht/abfindung-die-fuenf-groessten-irrtuemer-101503/

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