Dass eine Schule einen Schulanfänger wegen seiner Religion ablehnen darf, klingt zunächst befremdlich. Eine katholische Grundschule knüpfte das an eine Bedingung. Sie erklärte, dass sie einen muslimischen Schulanfänger nicht aufnimmt, wenn er bzw. die Eltern es ablehnen, dass er am Religionsunterricht teilnimmt. Darf eine Schule so argumentieren und vorgehen? Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen fällte ein Urteil hierzu.
Darf Katholische Schule Teilnahme an Religionsunterricht und Gottesdiensten verlangen?
Für eine katholische Schule war es deswegen ein Problem, einen muslimischen Schulanfänger aufzunehmen, da seine Eltern die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht sowie an Schulgottesdiensten verweigerten. Ist die Schule im Recht mit ihrer Entscheidung? Die Eltern erklärten, dass sie in der Ablehnung einen Verfassungsbruch sehen. Sie finden, dass ein „Aufdrängen“ des Religionsunterrichts und der Gottesdienste besteht, wenn die Eltern unterschreiben sollen, dass ihr Kind daran teilnehmen darf. Die Eltern kritisierten des weiteren, dass die Schule keinen Bekenntnischarakter habe, da nur ca. die Hälfte der Schüler katholisch sei.
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OVG: Bekenntnisgrundschule darf gewisse Forderungen stellen
Das Oberverwaltungsgericht fällte ein Urteil in diesem Fall. Es entschied, dass ein Schulleiter einer Bekenntnisgrundschule fordern darf, dass die Schüler am Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten teilnehmen. Verweigern die Eltern das, darf der Schulleiter einen Schulanfänger ablehnen. Die Grundlage für die Entscheidung bilden schulrechtliche Vorschriften.
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