Haften Bankmitarbeiter wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung? Eigentlich ist nämlich auch die Beihilfe strafbar. Was aber, wenn die Kunden und auch der Transfer ins Ausland anonym sind und eine Enttarnung nicht möglich? Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte hierzu.
Geldtransfer in die Schweiz und nach Luxemburg
Konkret ging es um den Leiter einer Wertpapierabteilung. Er wirkte daran mit, dass es für Kunden möglich war, Geld nach Luxemburg oder in die Schweiz zu transferieren. Einige Kunden konnten nicht ermittelt werden. Haftet der Bankmitarbeiter für die nicht enttarnten Kunden? Das wurde zunächst von ihm nach einer Entscheidung einer Vorinstanz verlangt. Er reichte jedoch dagegen Klage ein.
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Entscheidung des BGH
Der Bundesgerichtshof betonte, dass es „konkrete tatsächliche Feststellungen“ nicht gibt, was die nicht enttarten Kundengruppe angeht. Daher kann der Bankmitarbeiter nicht zur Haftung herangezogen werden. Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 15. Januar 2013, Az.: VIII R 22/10
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