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Rechtsnews 30.05.2008 akerth

ArbG Dortmund: Gericht stärkt Rechte der Teilzeit-Beschäftigten

Der Textildiscounter KIK muss nach einem Urteil des ArbG. Dortmund den Stundenlohn einer Teilzeit-Angestellten um rund drei Euro anheben. Es ist das zweite Urteil dieser Art gegen das Unternehmen.

Der Textildiscounter ist für seine niedrigen Preise bekannt. 1994 eröffnete die erste Filiale, inzwischen gibt es in ganz Deutschland mehr als 2500 Bekleidungsgeschäfte dieser Art. Viele Angestellte werden auf Teilzeitarbeit-Basis beschäftigt.

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Anfang Mai klagte erstmals eine der geringfügig Beschäftigten auf höheren Lohn. Sie erhielt 5,20 Euro und empfand dies als zu wenig. Das Gericht gab ihr Recht. Das zur Tengelmann-Gruppe gehörende Unternehmen musste die Differenz zu dem angemessenen Lohn für die vergangenen vier Jahre nachzahlen. Laut Gericht liegt ein angemessener Lohn zwischen 7,90 und 8,20 Euro. Insgesamt belief sich die Summe auf über 9.000 Euro. Kik kann gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamm einlegen.

Nun klagte eine weitere Verkäuferin -und bekam Recht. Das Gericht stufte erneut die bisherige Bezahlung als sittenwidrig ein und erachtete eine Bezahlung von mindestens 8,21 für angemessen. Weiter signalisierte die 4.Kammer dem Discounter, dass sie die gesamten arbeitsvertraglichen Vereinbarungen des Unternehmens für gesetzeswidrig hält.

Laut Urteil muss KiK seiner geringfügig beschäftigten Angestellten außerdem Verdienstausfall bezahlen, da die Frau seit Oktober 2007 nur noch wenige Stunden pro Monat beschäftigt worden ist. Nach dem Teilzeit-und Befristungsgesetz steht ihr mindestens eine Zehn-Stunden-Woche zu. Auch hier belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 9000 Euro. Diese Summe beinhaltet neben dem Verdienstausfall auch die rückwirkende Anhebung des Stundenlohns seit 2004. (AZ 4 Ca274/08 )

Henrike Greven, Ver.di-Geschäftsführerin des Bezirks Mülheim-Oberhausen, zeigte sich bereits nach dem Urteil Mitte Mai erfreut. “Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die auffällig niedrigen Entlohnungen bei Kik sittenwidrig sind”, sagte sie. “Wenn Kik klug ist, passt das Unternehmen nun die Löhne und Gehälter aller Beschäftigten an.”

Quellen: • Spiegel.de – „Urteil gegen KiK: Gericht stoppt Niedriglohn bei Textildiscounter” • Spiegel.de – „Discounter KiK muss Mini-Jobberin höheren Lohn zahlen” • Focus.de – „Urteil wegen sittenwidriger Bezahlung” • Pressestelle NRW – „Textildiscounter KiK muss Stundenlohn einer Mitarbeiterin anheben”

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