Rechtsnews 19.09.2022 Alex Clodo

7 Meter hohes Kreuz im Garten – Ist das rechtens?

Sie leben in Ihrem Eigenheim und kommen auf die Idee ein sieben Meter hohes Kreuz im Garten aufzustellen. Ich darf in meinem Garten doch machen was ich will. Oder nicht? Diese Frage hatte das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden. Im Fall stritten zwei Parteien, die im selben Haus wohnten und zogen vors Gericht.

7 Meter hohes Kreuz im Garten platziert

Im Fall hatte eine Miteigentümerin des Zwei-Parteien-Hauses gegen das „Kunststück“ im Garten geklagt. Die Klägerin war der Ansicht, dass sie sich durch das riesige Kreuz bei jedem Blick in den Garten in ihrem Lebensalltag erheblich beeinträchtigt fühle. Weiterhin störte sie, dass eine verzierende Lichterkette, welche an dem illuminierten Kreuz angebracht sei, sie auch beim Einschlafen hindere.

Muss das Kreuz im Garten beseitigt werden?

Das Landgericht Düsseldorf entschied in dem Verfahren, dass die gläubige Düsseldorferin ihr Kreuz aus dem Garten entfernen muss. Das Landgericht ließ sich von den Argumenten der Klägerin überzeugen. Zudem war es der Ansicht, dass es sich schon aufgrund der massiven Höhe um eine optische Beeinträchtigung der Wohnlage handelt. Das Kreuz wirkt auf einen vernünftigen Betrachter wie ein störender Fremdkörper. Dies führe dazu, dass der Garten „die Züge einer Gedenkstätte“ annehme.

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Im Gegenzug behauptete die beklagte Rentnerin jedoch, dass ihre klagende Hausnachbarin bei der Errichtung des Kreuzes vorab zugestimmt habe. Diese Aussage bestritt die Klägerin jedoch energisch. Weiter hatte auch das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass eine Zustimmung vorgelegen haben soll. Im Ergebnis war das Gericht überzeugt, dass die Mitbewohnerin die Beseitigung des Kreuzes zu Recht gefordert hat.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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Quelle:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2022, Az. 25 S 56/21

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-duesseldorf-25s5621-keine-kreuze-im-garten-rechtswidrige-eigentumsbeintraechtigung/

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