Zunächst einmal darf man in seinen eigenen vier Wänden tun und lassen, was man möchte – solange die Handlung nicht gegen ein Gesetz oder die geltende Hausordnung verstößt. Das gilt auch im Garten oder auf dem Balkon.
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Ist es erlaubt nackt auf dem Balkon oder im Garten zu sein? erhalten
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Ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn man nackt im Garten liegt?
Zunächst sei Ihnen gesagt, dass man in seinen eigenen vier Wänden tun und lassen kann, was man möchte. Dies gilt solange die Handlung nicht gegen ein Gesetz oder die geltende Hausordnung verstößt.
Wann aber begeht man eine Straftat? Sollten Sie sich oben ohne sonnen, sich nackt im Pool erfrischen oder textilfrei auf dem Balkon entspannen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. In diesen Fällen liegt keine Straftat vor, auch eine Ordnungswidrigkeit wird in den meisten Fällen nicht begangen.
Es entscheidet aber auch oft der Einzelfall. Es können sich in manchen Situationen Mieter oder Nachbarn durch zu viel nackte Haut belästigt fühlen, so dass das freizügige Sonnenbaden zur “Belästigung der Allgemeinheit” führt. Im Einzelfall kann es daher zu einer Ordnungswidrigkeit führen, welche mit einem Bußgeld zwischen fünf und eintausend Euro bestraft werden kann.
Ist ein Sichtschutz erlaubt?
Das Amtsgericht Neubrandenburg hat in einem Urteil entschieden, dass ein Sichtschutz zumindest dann erlaubt ist, wenn die Verkleidung zum Stil des Hauses passt. Sollten Sie sich also gerne nackt sonnen und wollen neugierige Blicke vermeiden, können Sie einen Sichtschutz aufstellen, solange er zum Stil des Hauses passt (Urteil vom 10. Oktober 2006; AZ: 6 C 162/06).
Müssen Nackte mit den Blicken des Nachbarn leben?
In einem weiteren Urteil stellte das Oberlandesgericht München fest, dass der seinen Körper frei zu Schau Stellende, mit den Blicken der Nachbarn rechnen und auch damit leben muss. Sollten Ihre Nachbarn jedoch gezielt ins Fenster oder Sie sogar filmen, geht das zu weit und ist mitunter strafbar. In solchen Fällen können die Bewohner auf Unterlassung klagen (Urteil vom 27. September 2005; AZ: 32 Wx 65/05).
Kann man wegen Nacktheit gekündigt werden?
Weiterhin stellt sich die interessante Frage, ob man vom Vermieter wegen dem textilfreien Auftreten auf dem Balkon gekündigt werden kann. Sollten Sie den Hausfrieden stören oder Ihre Hausordnung verletzen, kann der Vermieter Ihnen theoretisch kündigen.
In einem Fall im Saarland kündigte der Vermieter der Mieterin. Diese zeigte sich im Freien hin und wieder ausgiebig nackt. Der Vermieter kündigte daraufhin mit der Begründung, dass ihre freizügigeren Sonnenbäder für Gesprächsstoff in der dörflichen Nachbarschaft gesorgt haben und sie dadurch den Hausfrieden gestört hat. Dieses Argument ließ das Amtsgericht Merzig jedoch nicht gelten, sodass die Kündigung unwirksam war (Urteil vom 5. August 2005; AZ: 23 C 1282/04).
Kann Sex auf dem Balkon den Hausfrieden stören?
Diese Frage hatte das Amtsgericht Bonn zu entscheiden. Nach Ansicht der Richter ist Nacktsein das eine, wer aber Sex auf dem Balkon hat, sollte aber gewarnt sein.
Wie stellte sich der Fall dar? Eine Vermieterin eines Mehrfamilienhauses vergnügte sich mit ihrem Freund auf dem Balkon. Daraufhin beschwerten sich die Nachbarn beim Vermieter, der die Mieterin abmahnte. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass Sex auf dem Balkon den Hausfrieden stören kann. Weiter komme hinzu, dass der betreffende Balkon von einem Kinderspielplatz einsehbar sei.
Im Ergebnis lässt sich daraus aber noch kein generelles Verbot ableiten. Sollten Sie auf die Idee kommen, eine solche Vorstellung wahr werden zu lassen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie erstens nicht dabei gesehen werden und zweitens auch nicht anderweitig die Aufmerksamkeit der Nachbarn auf sich ziehen.
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Quellen:
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