Schadenersatz für Nachbarn bei beeinträchtigenden Einwirkungen vom Grundstück
Beeinträchtigende Einwirkungen durch Nachbarn können verboten werden und zu Schadenersatz führen Folgender Paragraph stand hier im Mittelpunkt: * § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB . Dieser betrifft Gase, Dämpfe und Gerüche, sowie Rauch, Ruß, Wärme, Geräusche, Erschütterungen „und ähnliche










