Der Weiterverkauf von Tickets, ein Thema, das im Kontext großer Sportereignisse wie der EM 2024 immer wieder für Diskussionen sorgt. Während die Vorfreude auf das Turnier steigt, stellen sich viele Fans die Frage, ob sie ihre Eintrittskarten legal weiterverkaufen dürfen. Diese Praxis, oft als „Ticket-Scalping“ bezeichnet, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Einerseits möchten Veranstalter durch personalisierte Tickets den Schwarzmarkt eindämmen und sicherstellen, dass die Tickets zu fairen Preisen an echte Fans gehen. Andererseits sehen sich manche Ticketinhaber gezwungen, ihre Karten aus persönlichen Gründen zu veräußern.
Die UEFA als Organisator der EM 2024 hat Richtlinien erlassen, die den Weiterverkauf unter bestimmten Bedingungen erlauben, um einen fairen und sicheren Ticketumlauf zu gewährleisten. Es ist jedoch wichtig, dass sich Fans und Karteninhaber über die jeweiligen Bestimmungen informieren, um nicht unwissentlich gegen Gesetze oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstoßen. Der Weiterverkauf von Tickets bleibt somit ein komplexes Thema, das sowohl rechtliche als auch ethische Fragen aufwirft und eine ausgewogene Betrachtung erfordert.
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Wie sieht die Weitergabe von EM Tickets aus?
Alle Ticketkäufe sind endgültig und es sind keine Stornierungen oder Umtäusche möglich. Eintrittskarten sind für die persönliche Verwendung durch die Ticketkäufer/-innen und ihre Gäste bestimmt und dürfen nicht verkauft, zum Verkauf angeboten oder versteigert werden. Der Weiterverkauf der Eintrittskarten ist ausschließlich über die offizielle Resale-Plattform der UEFA gestattet.
Weiterverkauf von Bundesliga Tickets und Champions League Tickets: Was ist erlaubt und was nicht?
Der Weiterverkauf von Fußballtickets ist ein lukratives Geschäft, das viele Fans nutzen wollen, um sich entweder einen Gewinn zu sichern oder um Einlasskarten zu ergattern, die sonst ausverkauft sind. Doch wie ist die rechtliche Lage beim Weiterverkauf von Bundesliga- und Champions League Tickets? Welche Regeln gelten für die verschiedenen Vereine und Veranstalter? Und welche Risiken gehen Käufer und Verkäufer ein, wenn sie sich nicht an diese Regeln halten?
Was sagt das Gesetz zum Weiterverkauf von Fußballtickets?
Grundsätzlich gilt, dass der Weiterverkauf von Eintrittskarten nicht verboten ist, solange er nicht gegen das Gesetz verstößt. Das bedeutet, dass der Verkäufer der Einlasskarten sie nicht zu einem überhöhten Preis anbieten darf, der den ursprünglichen Kaufpreis um mehr als 25 Prozent übersteigt. Dies wäre ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und könnte eine Abmahnung oder eine Klage zur Folge haben.
Außerdem darf der Verkäufer die Eintrittskarte nicht unter falschen Angaben verkaufen, zum Beispiel indem er behauptet, dass es sich um eine original Eintrittskarte handelt, obwohl es sich um eine Fälschung oder eine Kopie handelt. Dies wäre ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Strafgesetzbuch (StGB) und könnte eine Strafanzeige oder eine Schadensersatzforderung zur Folge haben.
Was sagen die AGBs der Vereine und Veranstalter zum Weiterverkauf von Fußballtickets?
Neben dem Gesetz müssen sich Käufer und Verkäufer von Fußballeintrittskarten auch an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Vereine und Veranstalter halten, die auf der Eintrittskarte oder auf deren Websites veröffentlicht sind. Diese AGBs können den Weiterverkauf von Einlasskarten einschränken oder verbieten, je nachdem, welches Interesse der Verein oder der Veranstalter verfolgt. Dabei gibt es jedoch Unterschiede zwischen den verschiedenen Vereinen und Veranstaltern, die im Folgenden näher erläutert werden.
Wie sind die AGBs vom FC Bayern zum Weiterverkauf von Fußballtickets?
Der FC Bayern hat in seinen AGBs festgelegt, dass der Weiterverkauf von Eintrittskarten nur mit seiner schriftlichen Zustimmung erlaubt ist. Diese Zustimmung wird in der Regel nur erteilt, wenn der Käufer nachweisen kann, dass er aus einem wichtigen Grund verhindert ist, das Spiel zu besuchen, zum Beispiel wegen Krankheit oder beruflicher Verpflichtungen. Der FC Bayern behält sich außerdem das Recht vor, den Weiterverkauf von Fußballtickets zu untersagen, wenn er den Verdacht hat, dass der Käufer oder der Verkäufer in irgendeiner Weise mit dem Schwarzmarkt in Verbindung steht oder das Ticket zu einem überhöhten Preis anbietet. Wenn der Käufer oder der Verkäufer gegen diese Regelungen verstößt, kann der FC Bayern das Ticket sperren oder zurückfordern und Schadensersatz verlangen.
Wie sind die AGBs von Borussia Mönchengladbach zum Weiterverkauf von Fußballtickets?
Borussia Mönchengladbach hat in seinen AGBs festgelegt, dass der Weiterverkauf von Fußballtickets nur über seine offizielle Ticketbörse erlaubt ist. Diese Ticketbörse ermöglicht es den Käufern, ihre Einlasskarten zu einem festgelegten Preis anzubieten, der dem ursprünglichen Kaufpreis entspricht oder diesen nur geringfügig übersteigt.
Die Borussia aus Mönchengladbach behält sich außerdem in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, den Weiterverkauf von Eintrittskarten zu untersagen, wenn er den Verdacht hat, dass der Käufer oder der Verkäufer in irgendeiner Weise mit dem Schwarzmarkt in Verbindung steht oder das Ticket zu einem überhöhten Preis anbietet. Wenn der Käufer oder der Verkäufer gegen diese Regelungen verstößt, kann der Verein die Einlasskarte sperren oder zurückfordern und Schadensersatz verlangen.
Wie sind die AGBs von Borussia Dortmund zum Weiterverkauf von Fußballtickets?
Borussia Dortmund hat in seinen AGBs festgelegt, dass der Weiterverkauf von Fußballtickets nur mit seiner schriftlichen Zustimmung erlaubt ist. Diese Zustimmung wird in der Regel nur erteilt, wenn der Käufer nachweisen kann, dass er aus einem wichtigen Grund verhindert ist, das Spiel zu besuchen, zum Beispiel wegen Krankheit oder beruflicher Verpflichtungen. Borussia Dortmund behält sich außerdem das Recht vor, den Weiterverkauf von Einlasskarten zu untersagen, wenn er den Verdacht hat, dass der Käufer oder der Verkäufer in irgendeiner Weise mit dem Schwarzmarkt in Verbindung steht oder das Ticket zu einem überhöhten Preis anbietet. Wenn der Käufer oder der Verkäufer gegen diese Regelungen verstößt, kann Borussia Dortmund das Ticket sperren oder zurückfordern und Schadensersatz verlangen.
Fazit: Weiterverkauf von Fußballtickets ist nicht immer erlaubt
Der Weiterverkauf von Einlasskarten für Fußballstadien ist nicht immer erlaubt und kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer rechtliche Konsequenzen haben. Es ist daher ratsam, sich vor dem Kauf oder dem Verkauf von Eintrittskarten über die geltenden Gesetze und AGBs zu informieren und diese zu beachten. Nur so kann man sich vor unangenehmen Überraschungen schützen und das Fußballspiel genießen.
Verkauf von Tickets bei Viagogo: Ist dieses Geschäftsmodell seriös?
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für den Weiterverkauf von Tickets bei Viagogo?
Der Weiterverkauf von Tickets ist grundsätzlich nicht verboten, solange er nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Dabei sind insbesondere folgende Gesetze zu beachten:
- Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das unter anderem das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen zu überhöhten Preisen verbietet, wenn dies geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen (§ 3a UWG).
- Das Gesetz über die Preisangabe (PAngV), das vorschreibt, dass bei der Werbung für Waren oder Dienstleistungen der Endpreis einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile anzugeben ist (§ 1 PAngV).
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das unter anderem die allgemeinen Regeln für Verträge und deren Anfechtung enthält (§§ 145 ff. BGB).
Welche rechtlichen Risiken bestehen für den Verkäufer von Einlasskarten bei Viagogo?
Der Verkäufer von Eintrittskarten bei Viagogo geht verschiedene rechtliche Risiken ein, wenn er gegen gesetzliche oder vertragliche Regelungen verstößt. Dabei sind insbesondere folgende Risiken zu beachten:
- Der Verkäufer kann sich wegen unlauteren Wettbewerbs strafbar machen, wenn er das Ticket zu einem überhöhten Preis anbietet, der die Interessen von Verbrauchern oder Mitbewerbern spürbar beeinträchtigt (§ 16 UWG).
- Der Verkäufer kann von der zuständigen Behörde zur Unterlassung, zum Rückruf oder zur Vernichtung des Tickets aufgefordert werden, wenn er gegen das Gesetz über die Preisangabe verstößt, indem er den Endpreis nicht oder nicht richtig angibt (§ 3 PAngV). Die Behörde kann auch ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängen (§ 9 PAngV).
- Der Verkäufer kann von dem Veranstalter auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er gegen die AGB des Veranstalters verstößt, indem er das Ticket weiterverkauft, obwohl dies verboten oder eingeschränkt ist. Der Schaden kann zum Beispiel in entgangenen Gewinnen oder erhöhten Kosten bestehen. Der Veranstalter kann auch die Eintrittskarte sperren oder den Zutritt zur Veranstaltung verweigern (§ 275 BGB).
- Der Verkäufer kann von dem Käufer auf Rückabwicklung des Kaufvertrags in Anspruch genommen werden, wenn er den Käufer über die AGB des Veranstalters nicht oder nicht richtig informiert hat oder wenn die Eintrittskarte gefälscht oder ungültig ist. Der Käufer kann dann vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und den Kaufpreis zurückverlangen sowie gegebenenfalls Schadensersatz fordern.
Welche rechtlichen Risiken bestehen für den Käufer von Einlasskarten bei Viagogo?
Der Käufer von Eintrittskarten bei Viagogo geht ebenfalls verschiedene rechtliche Risiken ein, wenn er sich nicht über die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen informiert hat. Dabei sind insbesondere folgende Risiken zu beachten:
- Der Käufer kann sich wegen Hehlerei strafbar machen, wenn er eine Einlasskarte erwirbt, die gestohlen oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde (§ 259 StGB). Die Strafe kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen (§ 260 StGB).
- Der Käufer kann von der zuständigen Behörde zur Zahlung eines Bußgeldes von bis zu 25.000 Euro aufgefordert werden, wenn er gegen das Gesetz über die Preisangabe verstößt, indem er eine Eintrittskarte kauft, dessen Endpreis nicht oder nicht richtig angegeben ist (§ 9 PAngV).
- Der Käufer kann von dem Veranstalter auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er gegen die AGB des Veranstalters verstößt, indem er ein Ticket nutzt, das weiterverkauft wurde, obwohl dies verboten oder eingeschränkt ist. Der Schaden kann zum Beispiel in entgangenen Gewinnen oder erhöhten Kosten bestehen. Der Veranstalter kann auch die Eintrittskarte sperren oder den Zutritt zur Veranstaltung verweigern (§ 275 BGB).
- Der Käufer kann von dem Verkäufer keinen Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, wenn er den Verkäufer über die AGB des Veranstalters nicht oder nicht richtig informiert hat oder wenn die Einlasskarte gefälscht oder ungültig ist. Der Käufer hat in diesem Fall kein Widerrufsrecht und muss sich an die AGB von Viagogo halten, die die Haftung von Viagogo ausschließen oder beschränken (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Fazit: Hohe Risiken für Käufer
Der Weiterverkauf von Tickets bei Viagogo ist mit verschiedenen rechtlichen Risiken verbunden, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer. Es empfiehlt sich daher, sich vor dem Kauf oder Verkauf einer Einlasskarte bei Viagogo über die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu informieren.
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