Verkaufsverbot von Tierversuchs-Kosmetik
In der EU sind Tierversuche verboten. Waren von außerhalb, an denen Tierversuche durchgeführt wurden, dürfen nicht in den EU-Markt eingebracht werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte jetzt klar, dass dabei unerheblich sei, ob die Versuche im Drittstaat verpflichtend sind. Was