Winterdienstvertrag ist ein Werkvertrag
Im zugrundeliegenden Fall ging es darum, zu klären, ob es sich bei einem „Winterdienstvertrag“ um einen Dienst- oder einen Werkvertrag handelt. Nachdem die vorinstanzlichen Gerichte unterschiedlicher Auffassung waren, fällte der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) nun eine endgültige Entscheidung. Forderung einer Restvergütung