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Rechtsnews 31.10.2021 Alex Clodo

Geblitzt auf dem Weg ins Krankenhaus

In Deutschland kommt es pro Tag zu knapp 2000 Geburten. Der Termin der Geburt ist vom Facharzt errechnet, aber das Kind wollte dann doch früher auf die Welt. Dabei wurde man geblitzt auf dem Weg ins Krankenhaus. Täglich kommt es immer wieder vor, dass die Wehen plötzlich einsetzen und alles schnell gehen muss. So auch der Weg ins Krankenhaus. Fraglich ist aber, was passiert, wenn man dabei geblitzt wird. Grundsätzlich gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen und rote Ampeln auch für Schwangere. Ausnahmen gibt es dennoch.

Sachverhalt

Wie sah der Sachverhalt aus? In München brachte ein werdender seine Frau ins Krankenhaus, die in den Wehen lag. Auf dem Weg wurde der Vater mit 15 km/h zu viel geblitzt. Nach kurzer Zeit bekam der werdende Vater ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen legte er Einspruch ein. Den Einspruch begründete er mit der Geburt des Kindes um 2:27 Uhr. Laut dem Navigationsgerät wären sie allerdings erst um 2:28 Uhr im Krankenhaus angekommen. Tatsächlich nahm die Polizei den Bußgeldbescheid zurück und gratulierte zur Geburt.

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Notstand nach § 16 OWIG

Auch wenn grundsätzlich die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten ist, gibt es die Möglichkeit sich auf den nach § 16 OWIG rechtfertigenden Notstand zu berufen.

„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig.“

Dabei ist wichtig, dass das geschützte Interesse bedeutend wichtiger sein muss als das, welches beeinträchtigt wird. Weiterhin muss die Handlung auch ein angemessenes Mittel darstellen.

Voraussetzungen

Die Barriere für den rechtfertigenden Notstand ist also hoch. Das zeigen auch Urteile der vergangenen Jahre.

Nach Auffassung des AG Lüdinghausen ist Durchfall kein Grund das Tempolimit zu überschreiten. Der Kläger wurde in diesem Fall mit 62 km/h zu viel geblitzt. Da der Mann aber bereits vorher Probleme mit dem Darm hatte, ging das Gericht von einem vorhersehbaren Notfall aus (Az. 19 OWi-89 Js 155/14-21/14).

Anders kann es aber auch gehen. Das OLG Karlsruhe entschied für einen Verkehrsteilnehmer, der aus Sorge um seine schwangere Frau handelte. Diese hatte bereits eine komplizierte Frühgeburt erlebt. Daher sei die Geschwindigkeitsüberschreitung gerechtfertigt.

Aufgrund der unterschiedlichen Entscheidungen wird kenntlich, dass immer der Einzelfall geprüft werden muss und nicht immer eindeutig ist.

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