Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Messgeräte, welche die Geschwindigkeit überwachen. Geschwindigkeitsüberwachung ist im öffentlichen Straßenverkehr eine Kontrollmaßnahme von Polizei oder anderen Behörden zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Im vorliegenden Fall wurde ein Autofahrer in einer 80iger Zone mit 117 km/h geblitzt. War dieses Messgerät zuverlässig?
Grundsätzliches
In der Praxis sorgen Bußgeldverfahren immer wieder für Ärger. Der größte Streitpunkt ist dabei häufig die Zuverlässigkeit des verwendeten Messgeräts. Eine Entscheidung hatte auch das Oberlandesgerichts Celle zu treffen. Der zuständige Senat für Bußgeldsachen entschied, dass ein Messgerät nicht mehr die hinreichende Zuverlässigkeit besitzt (Beschl. v. 18.06.2021, Az. 2 Ss (Owi) 69/21).
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Laut dem Gericht unterliegen Messgeräte regelmäßig einem Zulassungsverfahren, bei dem eine strenge technische Prüfung vorgenommen wird. Werden die Geräte richtig bedient, können die Messungen eines zugelassenen Gerätes als sog. “standardisierte Messverfahren” in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zugrunde gelegt werden. Sollten Anhaltspunkte vorliegen, dass es trotz richtiger Bedienung möglicherweise zu Fehlern gekommen sein könnte, muss das Gericht im Einzelfall etwaige Fehler zu Lasten des Rasers ausschließen.
Im vorliegenden Fall wurde ein Autofahrer mit mehr als 37 km/h über den erlaubten 80 km/h geblitzt. Daraufhin verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldbuße i.H.v. 140 Euro und erteilte ihm ein Monat Fahrverbot.
Gerät zuverlässig?
War dieses Gerät aber auch zuverlässig? Das ist in diesem Fall die große Frage. In der Zwischenzeit hatte sich die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) das Messgerät mal genauer angeschaut. Bei der Bauartprüfung ergab es bei bestimmten Versuchsanordnungen seltene Messfehler. Daraufhin kam der Senat auf Grundlage des Abschlussberichts der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zu dem Ergebnis, dass das Gerät nicht mehr hinreichend zuverlässig ist.
Daher wurde die Sache an das Amtsgericht Walsrode zurückverwiesen. Deshalb muss jetzt aufgrund eines Sachverständigengutachtens genauer aufgeklärt werden, ob in diesem konkreten Einzelfall die ausgewiesene Geschwindigkeitsüberschreitung sicher festzustellen ist.
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Im Rückschau gilt erhöhte Vorsicht!
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