Rechtsnews 14.11.2015 Manuela Frank

Kindesmisshandlungen in Sekte

Kinder mit Ruten schlagen und ihnen höllische Schmerzen zufügen, das ist Teil der gängigen Erziehungspraxis der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme“. Erneut sorgte die Sekte mit ihren umstrittenen Methoden für Aufsehen. Insbesondere eine Lehrerin wird nun mitgravierenden Vorwürfen konfrontiert.

Kindesmisshandlung in der Sekte „Zwölf Stämme“

Die Zwölf Stämme ist eine christlich-rigoristische Sondergemeinschaft, wird von der Gesellschaft jedoch als fundamental-christlich eingestuft. Die Mitglieder leben in Kommunen, die streng hierarchisch angeordnet sind. Alle müssen sich spezifischen Regelungen unterwerfen, sie lehnen jede staatliche Sozialleistung sowie staatlichen Schulunterricht ab. Die Sekte unterrichtet ihre Kinder selbst, weshalb es bereits in der Vergangenheit zu Konflikten in Zusammenhang mit der staatlichen Schulpflicht gekommen ist.Gerichtliche Verfahren gingen bislang immer zu Ungunsten der Gemeinschaft aus, mit zum Teil Bußgeldern in Höhe von mehr als 130.000 Euro und Erzwingungshaften mehrerer Väter. Heftig kritisiert wird darüber hinaus die Gewaltanwendung der Mitglieder gegenüber Kindern. Ab dem zweiten Lebensjahr werden diese mit Birkenruten geschlagen und Kleinkinder in enge Tücher gewickelt. Aufgrund der körperlichen und seelischen Misshandlungen wurden viele der Kinder in Heimen und Pflegefamilien untergebracht. Nun plant die Gemeinschaft den Umzug nach Tschechien, um ihren Glauben dort ausleben zu können.

Aktueller Fall von Kindesmisshandlung

Im Januar wurden bereits drei Mütter der Sekte verurteilt, jetzt stehen fünf weitere Mitglieder im Visier der Staatsanwaltschaft.Laut Ermittlungen haben drei Männer (Älteste und Lehrer der Sekte) im Zeitraum zwischen 2004 und 2006 zwei Geschwister im Alter von heute 21 und 23 Jahren mehrere Male mit Ruten geschlagen. Dadurch wurden ihnen unerträgliche Schmerzen zugefügt, die sie in Angstzustände versetzten. Sie haben sich dadurch der gefährlichen Körperverletzung sowie der Misshandlung Schutzbefohlener schuldig gemacht.

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Auch eine 53-jährige Mutter züchtigte 2013 ihren elfjährigen Sohn. Sie hat den Strafbefehl ebenfalls nicht akzeptiert, weshalb sie vor Gericht erscheinen muss. Gegen eine heute 28-Jährige wurde das Verfahren allerdings eingestellt. Die Lehrerin soll 2001 ebenfalls einen Schüler geschlagen haben. Zu diesem Zeitpunkt war die Frau allerdings selbst noch fast ein Kind und stand deshalb unter besonderer Beeinflussung durch die Sekte. Dies wurde zu ihren Gunsten bewertet.

Schwerer wiegen allerdings die Vorwürfe gegen eine 55-jährige Lehrerin. Diese soll bis 2013 sechs Kindern durch Rutenschläge Qualen zugefügt haben. Die psychischen Beeinträchtigungen dauern bis zum heutigen Tag an.

Welche Beweismittel für sind vor Gericht gültig?

Die Verfahren gegen die Täter beginnen bereits am 16.November. Zudem stehen noch mehrere Verfahren vor dem Landgericht aus. Was den Ablauf dieser Gerichtsprozesse betrifft, wird es Neuerungen geben, denn im Gegensatz zur Vergangenheit sind nun nicht nur Videoaufnahmen, sondern auch Zeugenaussagen von Kindern und Aussteigern als Beweismittel zugelassen.

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