Das Urheberrecht ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Kopieren ja, Internettauschbörsen nein. Aufnahmen mit dem Videorecorder ja, eine geschützte DVD kopieren nein. Heute wurde der Gesetzentwurf des neuen Urheberrechts dem Plenum des Bundestages zur Verabschiedung vorgelegt, nachdem am Vortag der Rechtsausschuss den Vorschlag mit den Stimmen der Koalition und der FDP beschlossen hat. Darin ist die gesetzlich erlaubte Privatkopie weiterhin vorgesehen. Unverändert ist auch das Verbot, Schutzmaßnahmen zum Zwecke einer Privatkopie zu umgehen. Eine ursprünglich von Bundesjustizministerin Zypries (SPD) angedachte Bagatellklausel fiel aus dem Gesetzentwurf heraus. Aus Unionskreisen erklärte man, es wäre ein „fatales Signal“, wenn man diese Klausel beibehielte. Es sei der Staatsanwaltschaft überlassen zu entscheiden, ob man es bei Verstößen in geringem Umfang überhaupt zur Anklage kommen lässt, heißt es in einer Erklärung des Bundestages. Seitens des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisierte man die erweiterten gesetzlichen Kopierabgaben auf IT Geräte, die als Ausgleich für die Privatkopie erhoben werden. Man sieht in den Gebühren in Deutschland einen erheblichen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zum Ausland. Passend zum Thema habe ich einen interessanten Podcast gefunden. „Jcast“ beschäftigt sich mit Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (via telemedicus.info). Der aktuelle Beitrag „Online-Mitschnitte und das Urheberrecht“ zeigt die Schwierigkeiten des Urheberrechts und den ständigen Klärungsbedarf bei neuen Technologien auf. Eine Vereinfachung der Rechtslage, wird wohl aber auch durch den neuen Gesetzentwurf nicht erreicht. Quellen und Links
- Heise.de – „Bundesregierung lobt neues Urheberrecht auch aus Verbrauchersicht“
- Presseerklärung Deutscher Bundestag – „Neues Urheberrecht mit den Stimmen von Koalition und FDP angenommen“
- Presseerklärung BITKOM – „Hightech-Käufer werden zur Kasse gebeten“
- Jcast – „Online-Mitschnitte und das Urheberrecht“
Informationen zum Thema bei rechtsanwalt.com
- Darf man gebrauchte Software verkaufen?
- Urheberrecht im IT-Bereich
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