Rechtsnews 12.11.2008 akerth

Führerschein-Ausnahme für Retter

Berlin: Der Bundesrat beschloss mit deutlicher Mehrheit den bayrischen Antrag zur erleichterten Führerscheinregelung für Rettungshelfer und Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr.

Der Antrag sieht eine Änderung des Straßenverkehrsrechts vor: Angehörige der Feuerwehren, der Rettungsdienste sowie der THW sollen nach diesem Antrag künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Masse von 4,25 Tonnen mit einen Pkw-Führerscheine fahren dürfen.

Seit Einführung des internationalen Führerscheins ist es neuen Führerscheinbesitzern der Klasse B nicht mehr erlaubt, Fahrzeuge von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren – Personen, die zum Zeitpunkt der Umstellung schon einen Führerschein besaßen (Klasse 3) haben ihre alten Rechte zwar behalten, für Neulinge gilt jedoch die Obergrenze von 3,5 Tonnen – für Rettungsfahrer ein Problem.

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Der Bundesrat möchte durch diesen Antrag nun erreichen, dass bestimmte Rettungskräfte schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen, auch wenn sie nur den Führerschein Klasse B besitzen. Das EU-Recht macht Ausnahmen möglich, der Vorschlag des Bundesrates muss allerdings noch von der Bundesregierung genehmigt werden.

Quellen und Links:

  • Rettungsdienst.de – Bundesrat will Führerschein- Ausnahme für Retter
  • Drk-webzeitung.de – Bundesrat will Führerschein- Ausnahme für Retter

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