Rechtsnews 21.12.2008 akerth

Pendlerpauschale wieder da!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Ab dem 1. Januar existiert wieder die Pendlerpauschale- und auch rückwirkend können Pendler diese Pauschale für die Jahre 2007-2009 geltend machen. Ab dem Jahr 2010 ist mit einer Neuregelung zu rechnen. Die Richter  urteilten, dass eine Abschaffung der Pendlerpauschale gegen das Grundgesetz verstoße.

Ab dem 1. Kilometer können somit wieder Fahrten zum Arbeitsplatz als Werbungskosten geltend gemacht werden (30 Cent pro Kilometer). Wichtig hierbei: Nicht nur Autofahrer können die Pauschale abrechnen, sie gilt seit 2001 grundsätzlich für die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte- wie man dorthin gelangt – mit dem Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuß, ist unerheblich.

Oftmals können sich im außerdem Ansprüche auf Kindergeld, Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie ergeben. Kinder bis 25, die sich noch in der Ausbildung befinden können so noch Kindergeld erhalten, solange das Einkommen unter 7680 Euro liegt.

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

920 Euro kann jeder Arbeitnehmer durch den Arbeitnehmer – Pauschalbetrag immer geltend machen. Um die Pauschale rückwirkend geltend zu machen, muss kein Einspruch eingelegt werden. Jeder kann die Pauschale formlos nachtragen lassen. Wer in der Steuererklärung für 2007 die Pauschale schon eingetragen hatte, muss gar nichts unternehmen.

Quellen und Links:

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive