Rechtsnews 20.10.2011 Simon Wolpert

„Nerviger“ Mofafahrer

Das Verwaltungsgericht Mainz hat einem Mann aus Rheinhessen das Führen von erlaubnisfreien Mofas verboten. Der Sachverhalt Schon mehrmals hat der Mann bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen gegen die Straßenverkehrsordnung und andere Strafgesetze verstoßen. Die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wurde ihm bereits entzogen, weshalb er nun mit dem Mofa unterwegs ist. Auch mit dem Mofa änderte sich sein Fahrverhalten nicht, er wurde unter anderem wegen Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung bestraft. Für das Verfahren wurde der Antragsteller nun gebeten, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Die Entscheidung Das Verwaltungsgericht Mainz stellte fest, dass dem Antragsteller die Eignung zum Führen eines Mofas fehlt. Diese Annahme wird vorallem dadurch bestätigt, dass der Antragsteller schon vielfach gegen Strafgesetze verstoßen hat, als es ihm noch erlaubt war, ein Kraftfahrzeug zu führen. Erschwerend komme hinzu, dass er das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht eingereicht hat. Da er seit vielen Jahren Straftaten nach demselben Muster begeht, sei es auch nicht unverhältnismäßig, ihm das Führen eines Mofas gänzlich zu untersagen. Auch sei nicht anzunehmen, dass sich sein Verhalten in Zukunft bessern werde. Belegt sieht dies das Verwaltungsgericht Mainz durch einen Aufkleber auf dem Mofa des Antragstellers mit der Aufschrift: „Ich fahre so, um sie zu nerven.“ Quelle:

  • Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz vom 28.09.2011, Az. 3 K 718/11

 

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