Rechtsnews 24.07.2012 Julia Brunnengräber

Keine Eintragung für Schokoladenhasen

Lindt & Sprüngli AG sind bekannt für den Schokoladenhasen mit dem roten Band um den Hals. Aber ist dieser auch als Gemeinschaftsmarke eintragbar? Lindt strebte eine solche Eintragung an. Letztlich musste der Gerichtshof entscheiden, ob dies genehmigt werden kann oder nicht.

Kann Lindt-Schokohase mit rotem Band Gemeinschaftsmarke sein?

Lindt & Sprüngli AG wollten den Schokoladenhasen mit dem roten Band beim Gemeinschaftsmarkenamt (HABM) als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen, welches die Eintragung aber ablehnte. Es erkannte Form und Aufmachung nicht als markentauglich an, wohingegen Lindt Klage vor dem Gerichtshof erhob.

Gerichtshof: Unterscheidungskraft liegt nicht vor

Der Gerichtshof erklärte hierzu, dass berücksichtigt werden muss, was genau eine Marke bedeutet. Form und Aufmachung eines Produkts, einer Ware, können eine Gemeinschaftsmarke bilden. Diese muss Unterscheidungskraft besitzen. Die Form des Schokoladenhasens mit dem roten Band habe aber keine solche Unterscheidungskraft, so das Urteil, mit dem Lindt sich nicht abfinden wollte. Der Gerichtshof erklärte aber, dass das HABM rechtsfehlerfrei entschieden hat.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 24. Mai 2012, Az.: C-98/11 P

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