Rechtsnews 30.03.2024 Alex Clodo

Ei, Ei, Ei – Spektakuläre Urteile zu Ostern

Ostern steht vor der Tür und auch dort gibt es – wie auch zu Weihnachten – einige interessante Urteile! Die drei wichtigsten Urteile zu Ostern finden Sie hier!

Osterfall 1: Der Vorfall mit dem Eiersturz und dem Autokratzer

Das Stein – oder besser gesagt, „Ei“ – des Anstoßes in unserem ersten Fall war ein herabfallendes Taubenei. Ein Autofahrer fuhr in Nordrhein-Westfalen durch einen Tunnel, als plötzlich ein Ei auf sein Auto fiel. Nistende Tauben im Tunnel? Kein Grund zur Freude, denn das Taubenei verursachte einen Lackschaden am Fahrzeug. Der Fahrer wollte diesen Schaden nicht einfach hinnehmen und verklagte das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadensersatz. Sein Argument: Die Verkehrssicherungspflicht sei verletzt worden, das Problem der Tauben, die im Tunnel nisteten, hätte das Land beseitigen müssen.

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Das Oberlandesgericht Hamm urteilte jedoch anders: Die Gefahr von herabfallenden Vogeleiern bestehe in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Straßenverkehrs. Das Land sei nicht regelmäßig dazu verpflichtet, einen allgemeinen Schutz des Verkehrs zu gewährleisten, beispielsweise durch das Anbringen von Abwehrnetzen, die das Nisten von Vögeln verhindern sollen, aufgrund der damit verbundenen erheblichen personellen und wirtschaftlichen Aufwände.

Fazit: Kein Schadensersatz für den Lackschaden durch das herabfallende Vogelei.

Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 5. Juli 2023, Aktenzeichen: 11 U 149/22.

Osterfall 2: Osterdeko in Übergröße führt zu einem Sturz

Im zweiten Fall ging es um Schadenersatz und Schmerzensgeld. In einem Mietshaus wurde Anfang März im Treppenhaus ein Osternest aufgestellt, das einen beachtlichen Durchmesser von etwa 30 cm und eine Höhe von rund 24 cm hatte. Das Problem: Das Nest verengte den Treppendurchgang auf 64 cm.

Eine Mieterin stolperte über das Nest, stürzte und erlitt eine 2 cm lange Hautabschürfung im Bereich des Knöchels, zudem wurde ihre Strumpfhose zerrissen. Sie forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 850 € sowie eine Einschränkung ihrer Arbeitsfähigkeit um 35 % infolge des Sturzes.

Das Gericht konnte zwar keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit als Hausfrau feststellen, aber feststellen, dass der Mieter, der das Osternest im Treppenhaus aufgestellt hatte, für die Unfallfolgen haftbar gemacht werden muss. Durch das Aufstellen des Osternestes wurde eine Gefahrenquelle geschaffen, eine Stolperfalle. Das Gericht hielt 100 € Schmerzensgeld für angemessen, jedoch erkannte es auch ein Mitverschulden der Mieterin von 50 % an, wodurch sich das Schmerzensgeld auf 50 € reduzierte.

Es überrascht nicht, dass zwischen den Parteien bereits zuvor Spannungen herrschten. Offenbar hatte sich die Mieterin schon länger über das Nest geärgert und überlegt, dagegen rechtlich vorzugehen.

Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 24. Juli 2012, Aktenzeichen: 425 C 4188/12.

Kurioser Fall 3 an Ostern: Streit um den Eierlikör-Song

„Eieiei Verpoorten“ – bereits im Jahr 1979 sicherte sich der Eierlikör-Produzent Verpoorten die Wortmarke „EiEiEi“. Dann tauchte der Konkurrent Nordik aus Jork in Niedersachsen auf und warb mit dem Slogan „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ für seine Flaschen. Verpoorten sah darin eine zu große Ähnlichkeit mit dem Slogan „Eieiei Verpoorten“.

Das Gericht sah das anders: Immerhin sei das Ei die Grundlage aller Eierliköre. Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen.

Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. April 2023, Aktenzeichen: 20 U 41/22.

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